Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Abschied  für  den  Landrat  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg  über  dessen  Verhandlungen  für
das  Jahr  1908.

Im  Namen  Beiner  Majestüät  des  Königs.
Luitpold.,

von  Gottes  Gnaden  Röniglicher  Minz  von  Sayern,
Begent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrate  von  Unterfranken  und  Aschaffenburg  in
seinen  Sitzungen  vom  4.  bis  16.  November  1907  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten
lassen,  und  erteilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.

Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1906.

Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem  Landrate
  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1906
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreisamtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1908.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirkes  Unterfranken  und  Aschaffenburg  beträgt
für  das  Jahr  1908:  4056  801  4&K  35  J,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  40  568  4K  01  —
sich  berechnet.

III.

Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1908.

Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.

Auf  die  vom  Landrate  bei  Prüfung  des  Voranschlags  gestellten  Anträge  und  gefaßten
Beschlüsse  erteilen  Wir  nachstehende  Entschließung:

1.  Dem  Beschlusse  des  Landrats  über  die  Bereitstellung  von  Mitteln  zur  Veranstaltung
von  Zeichenkursen  für  das  Volksschul-Lehrpersonal  erteilen  Wir  unter  Anerkennung  des
bekundeten  Interesses  für  die  Hebung  des  Zeichenunterrichts  in  den  Volksschulen  gerne
Unsere  Genehmigung.