Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XLI bisXL. (51a)

Rechtskraft  —  Rebakteur.  153

Rechtskraft:  Wirkung  derselben.  XLIX,  275.  Umfang

derselben.  XLIX,  115.  Dieselbe  ist  auf  den  Urtheilssat
  beschränkt  und  sind  somit  die  sogenannten  Urtheilselemente
  ausgeschlossen.  XLIX,  247.  Beschränkung  der
Rechtskraft  auf  die  Urtheilsformel.  XLIX,  277.  Rechtskraft
  von  Urtheilen  in  vor  dem  1.  Oktober  1879  anhängig
  gewordenen  Prozessen.  L,  506.  Dieselbe  wird
durch  Revisionseinlegung  gehemmt,  wenn  es  auch  an  der
gesetzlichen  Beschwerdesumme  fehlt.  EB.  IV.  251.  Zeugnisse
über  die  Rechtskraft  der  Urtheile.  EB.  IV,  253.

Rechtsmittel:  Bedingte  Zurücknahme  solcher  ist  unstatthaft.
  XLVII,  213.  Rechtsmittel  gegen  Endurtheile  der
Berufungsgerichte  als  I.  Instanz.  EB.  1V,  11  ·

Rechtsnorm:  unrichtige  Auslegung  eines  Urtheils  ist  die
Verletzung  einer  solchen.  XIIII,  92.  Vereinssatzungen
erscheinen  nicht  als  Rechtsnorm.  XLVIII,  159.  Verletzungen
  von  Rechtsnormen  über  das  Verfahren  in  Strafsachen.
  XLVIII,  475.  S.  a.  Revision  in  Civilund
  Strafsachen.

Rechtspflege,  nicht  streitige.  Beschwerde  in  solcher.  XIVIII,
17.  XLIX,  337,  353,  369,  385.  Weitere  Beschwerde

in  Sachen  der  nicht  streitigen  Rechtspflege.  Instanzenzug
und  Verfahren.  L,  190,  205.  Erste  Beschwerde  und
weitere  Beschwerde  in  der  nichtstreitigen  Rechtepflege  und
dem  Gebührenwesen.  XI  VIII,  17.

Rechtspraktikanten  s.  Gebühren.

Rechtsregel  s.  Rechtsnorm.

Rechtsweg  nach  dem  Gerichtsverfassungsgesetze.  Ungerechtfertigte
  Erhebung  von  Reichsstempelabgaben.  EB.  IV,
375.  Deöögleichen  für  Ansprüche  auf  Befreiung  vom  Reichsstempel.
  EB.  IV.  375.

Reclamatio  uxorin.  XILII,  126.  EB.  III,  72.  Desgleichen,
  deren  passive  Richtung.  XIVII,  416.  Merklicher
und  schwerer  Nachtbeil.  XLVIII,  48.

Redakteur:  dessen  Verantwortlichkeit.  XLI,  333,  334,
410.  EB.  III,  10.  EB.  IV,  143,  309,  310.  De3gleichen

für  einen  Aufruf  zu  Sammlungen  in  Zeitungen.  XII,
404.  XLIII,  366.  Ebenso  für  unerlaubte  Sammlungen
zu  Wahlfondszwecken  in  der  Presse.  XIIV,  364.  Zurücknahme
  des  Strafantrags  gegen  den  Redakteur  und  Verleger
  einer  Zeitung  wegen  einer  in  jener  inserirten  Beleidigung.
  Wirkung  gegen  andere  bei  der  fraglichen  That
betheiligte  Personen.  XLIII,  103.  Verantwortlichkeit  des

Redakleurs  für  von  Dritten  verfaßte  und  eingesendete
Artikel.  XLV,  364.  Der  8  7  des  Reichspreßgesetze  ist
nicht  verletzt,  wenn  in  einer  periodischen  Druckschrift  neben
der  Person  des  verantwortlichen  Redakteurs  auch  die