Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

 

Gesetz-und  Verarunngs-birt

für  das

Königreich  Vayern.

 

Nr.  62.

München,  den  21.  September  1908.

 

 

 

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–.  A—

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  12.  September  1908,  die  Hausgeistlichen  bei  den  Gerichtsgefängnissen  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  12.  September  1908,  die  Errichtung  eines  gemeinsamen  Handelsbureaus  für  die
staatlichen  Berg-,  Hütten=  und  Salzwerke  betreffend.  —  Hofdienst-Nachrichten.  —  Auszug  aus  der  Adels-Matrikel
  des  Königreiches.

 

Nr.  35457.

Bekanntmachung,  die  Hausgeistlichen  bei  den  Gerichtsgefängnissen  betreffend.

fl.  Staatsministerium  der  Instiz,  K.  Staatsministerium  des  Innern  für  Kirchen-  und
Schulangelegenheiten.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern
Verweser,  haben  durch  Allerhöchste  Entschließung  vom  6.  September  1908  allergnädigst
zu  genehmigen  geruht,  daß  die  Bestimmungen  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  26.  Juni  1894,
die  Dienstverhältnisse  der  nichtpragmatischen  Staatsbeamten  und  Staatsbediensteten  betreffend,

auf  die  Hausgeistlichen  bei  den  Gerichtsgefängnissen  Anwendung  finden,  daß  diese  Beamten
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