Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

 

esetz  und  L

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  66.

München,  den  S.  Oktober  1908.

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt:

Bekanutmachung  vom  29.  September  1908,  die  Anflösung  und  anderweitige  Organisation  von  Forstdienst
stellen  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  6.  Oktober  1908,  die  Einfuhr  von  Rindern  und  Ziegen  aus
der  Schweiz  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  6.  Oktober  1908,  die  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung
  für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen  Bayerns  betreffend.

 

 

Nr.  25450.

Bekanntmachung,  die  Auflösung  und  anderweitige  Organisation  von  Forstdienststellen  betreffend.

K.  Staatsministerium  der  Finanzen,
Ministerial-Forstabteilung,
und  K.  Staatsministerium  des  Innern.

Im  Namen  Seiner  Mojestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern
Verweser,  haben  unterm  23.  September  1908  Allerhöchst  anzuordnen  geruht,  daß
A)  beginnend  vom  1.  Oktober  1908:
1.  das  Forstamt  Grafenwöhr  und  die  Försterstelle  zu  Weihern  aufgelöst  und
2.  die  Kommnunal-Forstamtsassessorstellen  zu  Taubensuhl  und  Elmstein
in  Försterstellen  umgewandelt  werden;
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