Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

—  492  —

Amtshauptmannschaft  Kamenz,  ist  von  den  beiderseitigen  Staatsregierungen  durch  die
hierzu  beauftragten  Kommissare,  und  zwar
Königlich  Sächsischer  Seits
von  dem  Amtshauptmann  in  Kamenz,
Heinrich  Gustav  von  Erdmannsdorff,

und
Königlich  Preußischer  Seits
von  dem  Landrath  in  Hoyerswerda,
Willy  Schwarz,
nachstehender

Staatsvertrag
vorbehältlich  der  landesherrlichen  Genehmigung  abgeschlossen  worden.

1.  Die  im  Königreiche  Preußen,  Kreis  Hoyerswerda,  gelegene  Landgemeinde
Zeißholz  ist  mit  dem  1.  April  1900  behufs  Bildung  eines  eigenen  Schulbezirks
aus  dem  bisher  gemeinsamen  Schulverbande  Oßling,  in  der  Amtshauptmannschaft
Kamenz,  ausgeschieden.

2.  Von  diesem  Zeitpunkte  an  erlischt  für  die  Gemeinde  Zeißholz  die  Verpflichtung
zur  Entrichtung  von  Beiträgen  zur  Deckung  der  Bedürfnisse  des  Schulbezirks  Oßling.
Es  erlöschen  aber  auch  von  diesem  Zeitpunkte  ab  alle  Ansprüche  der  Gemeinde  Zeißholz
auf  Mitbenutzung  des  beweglichen  und  unbeweglichen  Eigenthums  der  Schulgemeinde
Oßling.  Beide  Gemeinden  verzichten  auch  gegenseitig  auf  jede  Entschädigung  aus  Anlaßt
der  vollzogenen  Ausschulung.

3.  An  der  Zugehörigkeit  der  Gemeinde  Zeißholz  zu  dem  Kirchspiele  Oßling  wird.
durch  diese  Abmachung  nichts  geändert.

Beide  Kommissare  haben  vorstehenden

Vertrag
in  zwei  gleichlautenden  Ausfertigungen  eigenhändig  unterschrieben.

Kamenz  und  Hoyerswerda,  am  26.  Juni  1902.

Heinrich  Gustav  von  Erdmannsdorff.

 

•&-  Willy  Schwarz.

 

Druck  und  Berlag  der  Königl.  Hofbuchdruckerei  von  C.  C.  Meinbhold  &  Söhne,  Dresden.