Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902. (68)

– 491 — 
Diese Bahn wird nur dem Güterverkehre und zwar dem Wagenladungs= und be- 
schränkten Stückgutverkehre dienen. 
Dresden, am 12. Dezember 1902. 
Finanz-Ministerium. 
Dr. Rüger. 
Naumann. 
  
Nr. 112. Bekanntmachung, 
betreffend den Staatsvertrag zwischen dem Königreiche Sachsen und dem 
Königreiche Preußen wegen Ausschulung der im Königreiche Preußen 
gelegenen Landgemeinde Zeißholz aus dem im Königreiche Sachsen 
gelegenen Schulbezirk Ofßling; 
vom 6. Dezember 1902. 
  
Die Königlich Sächsische und die Königlich Preußische Regierung haben auf Anregung 
der Betheiligten beschlossen, die Königlich Preußische Landgemeinde Zeißholz aus dem 
Schulverbande mit der Königlich Sächsischen Schulgemeinde Oßling zu entlassen. 
Nachdem durch die beiderseits ernannten Kommissare unter dem 26. Juni 1902 der 
unter O angefügte Staatsvertrag abgeschlossen und unter Genehmigung Seiner Majestät 
des Königs ratifizirt worden ist, auch entsprechende Ratifikationsurkunden mit der König — 
lich Preußischen Regierung ausgetauscht worden sind, wird dieser Staatsvertrag hierdurch 
zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Dresden, den 6. Dezember 1902. 
Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts. 
v. Seydewitz. 
□ 
Wegen Ausschulung der im Königreiche Preußen, Kreis Hoyerswerda, gelegenen 
Landgemeinde Zeißholz aus dem Königlich Sächsischen Schulbezirke Oßling, 
Kotte.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.