Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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„den  Individuen  gebracht  werden.  Wir  ver-„sehen
  Uns  jedoch  hiebei,  daß  mit  dieser
„Bewilligung  kein  ungebuͤhrlicher  Mißbrauch
„getrieben  werde,  welcher  auch  im  Entdeckungs-„Falle
  gegen  den  Veranlasser  strenge  geahn-„det
  werden  sollte.“

Welche  allergnaͤdigste  Bewilligung  andurch
  oͤffentlich  bekannt  gemacht  wird.

Muͤnchen  den  10.  Juni  1812.

Koͤniglicher  Kriegs-Oekonomie-Rath.


Kraus.
Wilhelm.

 

 

(Die  Erledigung  der  Pfarrei  Ober-Eichstaͤdt

betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.

Durch  die  Beförderung  des  Psarrers
Joseph  Wagner  auf  die  Pfarrei  Geimersheim?)
  ist  die  Pfarrei  Ober-Eichstädt  in
der  bischflichen  Diszes  von  Eichstádt,  in  dem
Landgerichte  und  Administrationsbezirke  Eichstädt
  in  Erledigung  gekommen.  In  einem  Umkreise
  von  az  S#tunden,  und  bei  einer  Bevölkerung
  von  630  Seelen  besleht  sie  aus  dem
Pfarrdorfe  Ober:  Eichstädt,  dann  aus  den
Filial:  Dörfern  Schermfeld  und  Schbnau,
wovon  das  erste  1  das  andere  aber  1  Stunde
weit  entsernt  ist,  dann  aus  dem  1  Stunde
entlegenen  Einödehof  Harthof  genannt.

Die  Einkünste  des  Pfarrers  betragen,
an  Dominikal  und  Rustikal-Renten.


an  Getreide.  ....  ..

)  Siehe  Seite  919.

196  fl.  12  kr.
162,  12,

1000

an  Kompetenz  vom  k.  Rent-  fl.  kr.
ELIL
an  Kompetenz  von  der  k.  Stiftungs-Administration.

an  Jahrtägen,  und  Stolgebühren
  ....-90«-«



133«17«

Zusammen.·606fl.29tk.
wogegen  die  Lasten  an  Baukanon,  Steuer,
und  Grundzins,  dann  an  Seminaristicum
die  Summe  von  10  fl.  g  kr.  betragen.  Die
Kompetenten  um  diese  Pfarrei  haben  ihre  erfoderlichen
  Zeugniße  innerhalb  drei  Wochen,
bei  dem  unterzeichneten  koͤniglichen  General-Kommissariate
  vorzulegen.

Eichstaͤdt  den  6.  Juni  1812.
Koͤnigliches  General-Kommissarlat
des  Ober-Donau-Kreises

Freiherr  von  Gravenreuth.
von  Walck.

 

Berichtigung.

Für  einige  der  erstern  Abdrücke  des  vorhergehenden
  Stücks  dienet  die  Berichtigung,
daß  es  auf  Seite  971.  von  der  10  Zeile  an
heissen  muß:

am  25.  Mal,  den  Waldpfarrer  zu  Altenoͤtting,
  Michael  Anton  Schmid,  auf  die
Pfarrei  Kastl,  und  den  Dfarrer  zu  Marga"
rethenberg,  Martin  Gebauer,  auf  die  Pfarrei
  Neukirchen  beide  im  Landgerichte  Oetting.