Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

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das  Ergebnis  sein  möge,  keine  Ursache  zur  Besorgnis  vor
wirklichen  Gefahren  haben,  die  unserem  Staatsleben  drohen
möchten  ..  Wir  sind  in  UNorddeutschland  des  nationalen
  und  politischen  Bewußtseins,  auch  der  katholischen
Bevölkerung  in  ihrer  Mehrheit  sicher  und  haben  in  der
überwiegenden  Mehrheit  der  evangelischen  Kirche  einen
Stützpunkt,  welcher  den  Regierungen  rein  oder  wesentlich
katholischer  Länder  fehlt  ...  Im  Interesse  der  katholischen
  Untertanen  Sr.  Moajestät  des  Königs  und  einer
friedlichen  Weiterentwicklung  des  nationalen  Lebens  können
wir  nur  wünschen,  daß  der  Organismus  der  katholischen
Kirche,  auf  dessen  Grund  sich  bisher  gedeihliche  Beziehungen
zwischen  Staat  und  Kirche  gebildet  haben,  nicht  gestört
oder  unterbrochen  werde.  Wir  haben  ein  lebhaftes  Interesse
  daran,  daß  die  Elemente  religiösen  Lebens,  verbunden
  mit  geistiger  Hreiheit  und  wissenschaftlichem  Streben,
welche  der  katholischen  Nirche  in  Deutschland  eigentümlich
sind,  auch  in  Rom  auf  dem  Nonzil  im  Gegensatz  gegen
fremde  Elemente  zur  Geltung  kommen  und  nicht  durch
die  numerische  Mehrheit  unterdrückt  und  vergewaltigt
werden.  Hber  wie  dieser  Wunsch  nicht  aus  dem  staatlichen
  Interesse  der  Regierung,  sondern  aus  der  Sumpathie
  für  das  religiöse  Leben  unsrer  katholischen  Bevölkerung
  hervorgeht,  so  kann  er  auch  nicht  in  einer  von  der
Regierung  ausgehenden  Htion  seinen  Kusdruck  finden,
sondern  wir  müssen  erwarten,  daß  die  Rktion  von  den
:  schen  Clementen  #  dem  Konzil  ausgehe,  und