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wird am Betteck oder an der Bank neben der gewöhnlichen Flagge noch eine
kleine rote Flagge gesetzt, so bedeutet dies, daß das angekündigte zu Tal kommende
Schiff oder Floß in Sicht des Wahrschauers sich befindet,
wird an der Bank mit einer kleinen roten Flagge gewinkt, so bedeutet dies, daß
ein Bergschleppzug nach dem rechten Ufer zu ausweichen soll, weil ein zu Tal
kommender Personendampfer an der Landebrücke vor St. Goar am linken Ufer
anlegen will. Dieses Zeichen wird nicht gegeben, wenn außer dem Personendampfer
noch ein anderes Schiff oder ein Floß zu Tal kommt,
ist das Fahrwasser im Bingerloch gesperrt, so wird ein rot und weiß gestrichener
Korb auf der Spitze des Mäuseturms aufgesetzt und damit angezeigt, daß die
Flaggensignale für das zweite Fahrwasser Geltung haben,
bevor ein Schiff von Bingen aus oder im gegenüberliegenden rechtsseitigen Fahrwasser
stromabwärts fährt, hat der Führer desselben 10 Minuten vorher seine
Absicht dem Wahrschauer auf dem Mäuseturm durch Aufhissen einer weißen
Flagge auf halbem Mast zu erkennen zu geben. Er darf erst dann ab= oder
weiterfahren, wenn hierzu vom Mäuseturm aus das Zeichen gegeben ist,
die Wahrschauer zwischen Oberwesel und St. Goar (oben Nr. 4 bis Nr. 8)
zeigen für den Fall des Festfahrens oder Sinkens von Fahrzeugen im Fahrwasser
durch Aufziehen einer blau und weißen Flagge an, daß das Fahrwasser gesperrt ist.
Die vorgenannten Zeichen werden in der Zeit von einer Stunde vor Sonnenaufgang
bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gegeben.
Während der Nacht werden keine Zeichen gegeben.
Für
das Wahrschauen werden Gebühren nach besonders festgestellten und zur öffentlichen
Kenntnis gebrachten Tarifen von den n Schiffahrttreibenden eutrichtet.
gofdient Nachricht.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 24. März 1910 den K. Kammerjunker
und Hauptmann im K. 2. Jufanterie-Regiment
„Kronprinz“ Arnulf Freiherrn von
Berchem auf sein alleruntertänigstes Ansuchen
zum K. Kämmerer zu ernennen.
Ordens. verleihung.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 10. März 1910 allergnädigst
bewogen gefunden, dem Direktor der
Hofgemäldesammlung in der Neuen Pinakothek
Professor August Holmberg in München
das Ehrenkrenz des Verdienstordens vom
heiligen Michael zu verleihen.