56 Aussprache.
Pastor Schröder, Kiel (Bund deutscher Jugendvereine):
Verehrte Anwesende! Ich darf vorausschicken, daß ich grundsätzlich
dem Bunde deutscher Jugendvereine nahe stehe und ihm angehöre
und deswegen über die Schärfe, mit der die Freiheit
hier betont worden ist, mich nur habe freuen können. Ich
möchte aber gleichwohl mir erlauben, einige kurze Bemerkungen
zu dem Gegensatze zu sagen, der hier zwischen Zwang und Freiheit in
dem ersten grundlegenden Vortrage herausgestellt worden ist. Ich
glaube, daß es nicht ganz glücklich ist, wenn man nur immer unter
diesen beiden Gesichtspunkten die ganze Jugendpflege Fubriziert,
Zwangsjugendpflege oder freiwillige Jugendpflege, sondern daß die
eigentliche Ergänzung der Freiheit, der hier Lob gesungen wurde,
doch in dem anderen Worte der Zucht oder der Ordnung gesucht
werden muß. Dann tritt das Wort Zwang zurück, oder es wird
wenigstens mit einem anderen Inhalt erfüllt. Denn Zwang ist zuächst
auch nur ein Begriff, und wie dieser Zwang ausgeübt wird,
darauf kommt alles an. Ich bin darum der Meinung, daß wir auch
bei einer ganz freiwilligen Jugendpflege der Zucht und Ordnung nicht
werden entraten können. Es ist doch augenblicklich so, soweit ich r
sehe, daß in der ganzen Jugendpflege noch sehr viel Unordnung
herrscht, daß z. B. alle unsere Jugendvereine, die sozialdemokratischen
nicht ausgenommen, durchaus nicht in der Lage sind, wie Fräulein
d. Harnack schon ausführtet), alle Klassen zu erreichen, die erreicht
werden sollen, sondern daß immer hier oder dort ein Teil der, jungen
Leute allen Jugendpflegebestrebungen entwischt. Es bleibt eine
große Schicht von solchen, die nicht ergriffen werden können. Warum
soll man da nicht sagen, daß der Staat sehr wohl, gerade um der
Volksgesamtheit wie der Jugendlichen selbst willen, in die ganze
Jugendpflege Zucht und Ordnung insofern hineinbringen sollte, daß
er verlangt, daß jeder junge Mensch sich in einen Verein eingliedert?
So wie das von den jungen Mädchen vorgeführt worden ist, daß sie
um des Vaterlandes willen ein halbes Jahr allen anderen Arbeiten
enthoben werden sollten, so müßte der Staat sagen: ich verlange von
dir jungem Mann, daß du irgendwo dich anschließt und das
Minimum dessen erwirbst, was ich für dich und für uns alle notwendig
halte. Man könnte also in diesen Dingen dem Staate ruhig
ein ius circa sacra zubilligen, daß er eine Organisationspflicht
seiner gesamten Jugend auferlegt. Ob er die Jugendpflege staatsmäßig,
zwangsmäßig selbst in die Hand nimmt, ist eine ganz andere
Sache. Aber der Staat soll darauf dringen, daß vorhandene Erziehungsmöglichkeiten
von jedem jungen Menschen ausgenutzt
werden. So würde der Staat — das liegt in seinem Wesen — die
äußeren Umstände zwangsmäßig regeln und dadurch O in
die Jugendpflege bringen, mehr als bisher. Auch in den Vereinen
selbst, denen dann unter staatlicher Nötigung der junge Mensch sich
freiwillig anschloß, würden Zucht und Ordnung ihn umschließen
1) Siehe die Fußnote auf Seite 55.