Metadata : Zwang und Freiheit in der Jugendpflege.

56  Aussprache.

Pastor  Schröder,  Kiel  (Bund  deutscher  Jugendvereine):
Verehrte  Anwesende!  Ich  darf  vorausschicken,  daß  ich  grundsätzlich
  dem  Bunde  deutscher  Jugendvereine  nahe  stehe  und  ihm  angehöre
  und  deswegen  über  die  Schärfe,  mit  der  die  Freiheit
hier  betont  worden  ist,  mich  nur  habe  freuen  können.  Ich
möchte  aber  gleichwohl  mir  erlauben,  einige  kurze  Bemerkungen
zu  dem  Gegensatze  zu  sagen,  der  hier  zwischen  Zwang  und  Freiheit  in
dem  ersten  grundlegenden  Vortrage  herausgestellt  worden  ist.  Ich
glaube,  daß  es  nicht  ganz  glücklich  ist,  wenn  man  nur  immer  unter
diesen  beiden  Gesichtspunkten  die  ganze  Jugendpflege  Fubriziert,
Zwangsjugendpflege  oder  freiwillige  Jugendpflege,  sondern  daß  die
eigentliche  Ergänzung  der  Freiheit,  der  hier  Lob  gesungen  wurde,
doch  in  dem  anderen  Worte  der  Zucht  oder  der  Ordnung  gesucht
werden  muß.  Dann  tritt  das  Wort  Zwang  zurück,  oder  es  wird
wenigstens  mit  einem  anderen  Inhalt  erfüllt.  Denn  Zwang  ist  zuächst
  auch  nur  ein  Begriff,  und  wie  dieser  Zwang  ausgeübt  wird,
darauf  kommt  alles  an.  Ich  bin  darum  der  Meinung,  daß  wir  auch
bei  einer  ganz  freiwilligen  Jugendpflege  der  Zucht  und  Ordnung  nicht
werden  entraten  können.  Es  ist  doch  augenblicklich  so,  soweit  ich  r
sehe,  daß  in  der  ganzen  Jugendpflege  noch  sehr  viel  Unordnung
herrscht,  daß  z.  B.  alle  unsere  Jugendvereine,  die  sozialdemokratischen
nicht  ausgenommen,  durchaus  nicht  in  der  Lage  sind,  wie  Fräulein
d.  Harnack  schon  ausführtet),  alle  Klassen  zu  erreichen,  die  erreicht
werden  sollen,  sondern  daß  immer  hier  oder  dort  ein  Teil  der,  jungen
Leute  allen  Jugendpflegebestrebungen  entwischt.  Es  bleibt  eine
große  Schicht  von  solchen,  die  nicht  ergriffen  werden  können.  Warum
soll  man  da  nicht  sagen,  daß  der  Staat  sehr  wohl,  gerade  um  der
Volksgesamtheit  wie  der  Jugendlichen  selbst  willen,  in  die  ganze
Jugendpflege  Zucht  und  Ordnung  insofern  hineinbringen  sollte,  daß
er  verlangt,  daß  jeder  junge  Mensch  sich  in  einen  Verein  eingliedert?
So  wie  das  von  den  jungen  Mädchen  vorgeführt  worden  ist,  daß  sie
um  des  Vaterlandes  willen  ein  halbes  Jahr  allen  anderen  Arbeiten
enthoben  werden  sollten,  so  müßte  der  Staat  sagen:  ich  verlange  von
dir  jungem  Mann,  daß  du  irgendwo  dich  anschließt  und  das
Minimum  dessen  erwirbst,  was  ich  für  dich  und  für  uns  alle  notwendig
  halte.  Man  könnte  also  in  diesen  Dingen  dem  Staate  ruhig
ein  ius  circa  sacra  zubilligen,  daß  er  eine  Organisationspflicht
seiner  gesamten  Jugend  auferlegt.  Ob  er  die  Jugendpflege  staatsmäßig,
  zwangsmäßig  selbst  in  die  Hand  nimmt,  ist  eine  ganz  andere
Sache.  Aber  der  Staat  soll  darauf  dringen,  daß  vorhandene  Erziehungsmöglichkeiten
  von  jedem  jungen  Menschen  ausgenutzt
werden.  So  würde  der  Staat  —  das  liegt  in  seinem  Wesen  —  die
äußeren  Umstände  zwangsmäßig  regeln  und  dadurch  O  in
die  Jugendpflege  bringen,  mehr  als  bisher.  Auch  in  den  Vereinen
selbst,  denen  dann  unter  staatlicher  Nötigung  der  junge  Mensch  sich
freiwillig  anschloß,  würden  Zucht  und  Ordnung  ihn  umschließen

1)  Siehe  die  Fußnote  auf  Seite  55.