I. Civilprozeß. A. Gerlchtsordnung. Kap. XV. 143
) Wenn bei Einklagung einzelner Terminsleistungen das
Recht selbst streltig geworden ist. VII, 400. VIII, 416. 66)
In Streiten über den Umfang von Realgewerben. VII, 414.
X, 96. hh) In Handlohnsfällen. VI, 350. VII, 100. VIII,
416. IX. 102. ül Bel Streitigkeiten über gutöherrliche
Gerechtsame. IX, 47. kk) Beim Streit über das Eigentbum
eines Holzgrundes und den Ersatz des darausgeschlagenen
Holzes ist letzteres bei Berechnung der BVerufungssumme
nicht blos als Frucht des Holzgrundes anzusehen. X, 32.
11) Wenn im Interventionsstreit ver ursprüngliche Kläger
appellirt, so bestimmt sich die Bernf.-Summe nach seiner
Forderung, nicht nach dem Werth des Interventions-Streitobjekts.
K, 47. mm) Bel Reristonen (rgl. unten Abth.
C. S. 57, 58, 61, 627 II., 48. III, 363 -64. IV. 44, 136,
238. V. 47, 111. #. auch §. 12. b) Ueber Zuläßigkeit
der Berufung. ce) Beschwerveführung gegen Zurückweisung
einer Berufung wegen Mangels ver Summe, oder
egen deren Zulassung bel mangelnder Summe. VIII, 192.
) (vormalige) Zuläßigkeit der Berufung bei besowers erheblichen
Ursachen. I. 8. 7) Unzuläßigkeit wegen Zulassung
des Gegners zum Armenrecht. Ul, 203. VII, 160. J) Arpellabilität
eines Zahlungsmandats. VI, 351. e) Der Desertions
= und Kontumazial-Erkenntnisse. VI, 96. X, 100. Val.
nach Abth. B. 8. 18, 20. 24. Abth. C. S. 51—54. K. S.
Von der Appellationsschrift und dem llibello
6raynminum. a) Ausdrückliche Bezeichnung der Beschwerden.
VIII. 412. b) Vom Mangel der Beschwerdeaußführung
IX, 40. c) Vorsorgliche Appellation gegen einen zu erlassenden
Bescheid. VIII, 60. d) Extrajudizialappellation
(Beschwerde): ce) Deren Natur und Mißbrauch. IX,
132. 9) Zu deren Gegenständen im Gebict der freiwill. Gerichtsbarkelt
gehören auch die Geschäfte der Fldeikommiß-Senate
und die Führung der Wechsel-Matrikel. X, 253. Note 1.
7) Ertrajud.-Beschw. wegen Zurückweisung eines Gesuchs um
Proklamations-Attest-Ausstellung. VIII. 201. J) Wegen Abwelsung
eines Perhorrescenzgesuchs. IX, 144. ) Beim Verbältniß
zwischen dem substituirenden Anwalt und Substituten.
X, 126. ) Wegen Supplirung des älterlichen Konsenses.
X. 336 7) Beschwerden gegen prozeßleltende Dekrete in
der Sphäre der Ertrajudizialappellation. IX, 376. — 8. 6.
Von den Appellationsfatalien. a) Wechsel derselben,
je nachdem eine Einrede verworfen oder zugelassen wird
(nach ält. Prozeßrecht). 1, 228. 294. b) Bei Formergänzungen.
I, 203. c) Bel Ertrajudizialbeschwerden. II, 116.
4) Berechnung der Fristen. II, 151. I, 123. e) Jüdische
Feiertage kommen nicht in Betrachtung. IV, 06. () Von
königl. Geburts- und Namensfesten in Bezug auf Frlsten-