Grsetund Verudungschut
Königreich Bayern.
Nr. 46.
München, den 22. August 1910.
—.
Inhalt:
Gesetz vom 14. August 1910, betreffend die Anderung der Gesetze über die allgemeine Grund= und Haussteuer.—
Einführungsgesetz vom 14. August 1910 zu den Gesetzen über die direkten Stenern.
Gesetz, betreffend die Anderung der Gesetze über die allgemeine Grund= und Haussteuer.
Im Mamen Seiner Maoajestät des Königqs.
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von Gottes Gnaden Böniglicher Prinz von Layern,
Negent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrats mit Beirat und Zustimmung der
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt:
I. Jbschnitt.
Das Gesetz über die allgemeine Grundsteuer in der Fassung der Bekanntmachung vom
10. Juni 1881 wird dahin geändert:
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