Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1910. (37)

 

Grsetund  Verudungschut

Königreich  Bayern.

 

Nr.  46.

München,  den  22.  August  1910.

—.

 

 

 

Inhalt:

Gesetz  vom  14.  August  1910,  betreffend  die  Anderung  der  Gesetze  über  die  allgemeine  Grund=  und  Haussteuer.—
Einführungsgesetz  vom  14.  August  1910  zu  den  Gesetzen  über  die  direkten  Stenern.

 

 

Gesetz,  betreffend  die  Anderung  der  Gesetze  über  die  allgemeine  Grund=  und  Haussteuer.

Im  Mamen  Seiner  Maoajestät  des  Königqs.
Tui#tpol!.

von  Gottes  Gnaden  Böniglicher  Prinz  von  Layern,
Negent.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrats  mit  Beirat  und  Zustimmung  der
Kammer  der  Reichsräte  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,  was  folgt:

I.  Jbschnitt.

Das  Gesetz  über  die  allgemeine  Grundsteuer  in  der  Fassung  der  Bekanntmachung  vom

10.  Juni  1881  wird  dahin  geändert:
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