Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1906. (47)

404                                         Bulgarien.  (Januar  2.—August.)

                                                                    2.  Bulgarien.

       2.  Januar.  Die  Sobranje  genehmigt  durch  Akklamation
die  Zollunion  mit  Serbien.

Der  Vertrag  bringt  die  Anbahnung  der  wirtschaftlichen  Annäherung
beider  Länder  und  das  Streben  nach  völliger  Zollvereinigung  zum  Ausdruck.
  Beide  Länder  stellen  im  Sinne  des  Vertrages  die  Zollunion  für
den  Austausch  der  eigenen  Erzeugnisse  dar,  während  für  fremde  Erzeugnisse
  bis  zum  1.  März  1917  der  getrennte  Zolltarif  in  Geltung  bleibt.
Ferner  schließen  beide  Staaten  bis  zu  diesem  Zeitpunkt  selbständig  Handelsverträge
  mit  anderen  Staaten  ab.  Für  die  eigenen  Erzeugnisse  werden
zwischen  den  beiden  Ländern  alle  Zollschranken  ausgehoben.  Der  Vertrag
hebt  auch  den  Paßzwang  auf  und  stellt  den  Abschluß  einer  Münzkonvention
und  eines  Konsularvertrages  in  Aussicht.  Er  tritt  am  1.  März  1906  in
Kraft  und  behält  Geltung  bis  zum  1.  März  1917.  Im  Jahre  1917  soll
er  durch  einen  Vertrag  über  die  Zollunion  mit  einem  gemeinsamen  Tarif
für  fremde  Erzeugnisse  ersetzt  werden.  Der  Viehverkehr  ist  im  Vertrag
nicht  erwähnt.

       31.  Mai.  Der  Fürst  weiht  unter  großen  Feierlichkeiten  den
Hafen  von  Varna  ein.

      Ende  Juli.  August.  Griechenverfolgung.  —  Protest  der  Pforte.

In  Philippopel,  Burgas,  Anchialo,  Rustschuk,  Sofia  und  anderen
Städten  demonstrieren  die  Bulgaren  gegen  die  Griechen;  griechischer  Besitz
wird  zerstört,  griechische  Kirchen  und  Schulen  besetzt.  Anchialo  wird  fast
ganz  zerstört,  der  Bischof  und  viele  Griechen  kommen  um.  —  Die  griechische
  Regierung  protestiert  gegen  die  Gewalttaten  und  fordert  Entschädigung
der  Opfer,  die  bulgarische  verspricht  Untersuchung  und  Wiederherstellung
der  Opfer.

      Nach  der  Wiener  „Politischen  Korrespondenz“  richtet  die  Pforte  an
die  bulgarische  Regierung  eine  Note,  in  welcher  sie  ihr  Mißfallen  über  die
griechenfeindliche  Bewegung  in  Bulgarien  ausdrückt.  Die  bulgarische  Regierung
  antwortet,  sie  betrachte  die  türkische  Note  als  nicht  eingegangen,
da  sie  der  Pforte  nicht  das  Recht  zugestehe,  in  die  inneren  Angelegenheiten
  des  Fürstentums  einzugreifen.  Im  übrigen  seien  die  Verfolgungen,
denen  die  griechischen  Elemente  in  Bulgarien  ausgesetzt  seien,  nur  eine
Rückwirkung  der  Greueltaten,  die  in  Makedonien  an  Bulgaren  verübt
worden  seien.  Die  Pforte  solle  daher  vor  allem  in  der  Türkei  selbst  geordnete
  Zustände  herstellen.

       Auf  die  Preßnachricht,  daß  die  Pforte  wegen  dieser  Vorgänge  eine
Note  an  die  Mächte  gerichtet  habe,  erklärt  das  offizielle  Blatt  „Now  Wjek“:
„Es  erscheine  ganz  undenkbar,  daß  die  Türkei  sich  ein  derartiges  Vorgehen
gestatte.  Denn  wenn  irgend  jemand  an  den  jetzigen  Wirren  auf  dem  Balkan
Schuld  trage,  so  sei  es  die  türkische  Regierung,  wenn  sie  auch  durch  eine
schlaue  Politik  den  Haß  des  bulgarischen  Volkes  von  sich  auf  die  Griechen
abzuwälzen  gewußt  habe.  Die  Türkei  sei  also  am  wenigsten  berechtigt,
zu  behaupten,  daß  die  bulgarische  Regierung  vorsätzlich  die  antigriechische
Bewegung  organisiert  und  geduldet  habe.  Die  bulgarische  Regierung  würde
denn  auch,  wenn  sie  die  von  den  Bulgaren  in  Makedonien  verübten  Untaten
  vergelten  wolle,  sich  nicht  gegen  die  Griechen,  sondern  gegen  die
Türkei  wenden.  Sollte  die  bulgarische  Regierung  aber  einmal  Satisfaktion