Full text : Zwang und Freiheit in der Jugendpflege.

Zwang,  Freiwilligkeit  und  Selbstbestimmung  als  Erziehungsmächte.  15

nur,  daß  Jugendpflege,  soweit  wir  sie  mit  Pubertätserziehung  gleichsetzen,
  von  allem  Unterricht  und  aller  Fachbildung  unterschieden
  werden  muß,  also  die  Maßnahmen  zur  Charakterbildung  der
Jugendlichen  zusammengreift  und  einheitlich  organisieren  will.
Welche  Kreise  und  Kräfte  sich  dieser  Charakterbildungsarbeit  an  den
Jugendlichen  widmen,  welche  Hebel  in  der  Jugendpflege  zur  sittlichen
Erziehung  der  reifenden  Menschen  angewendet  oder  als  tauglich
empfohlen  werden,  brauche  ich  hier  nicht  einzeln  darzulegen;  obgleich
noch  jung,  ein  Feld  der  Versuche  und  von  den  religiösen  und  politischen
  Parteien  vielfach  umkämpft,  hat  die  Jugendpflege  doch  schon
große  Fortschritte  gemacht,  selbst  ihre  Vereinheitlichung  ist  angebahnt
und  wird  nach  den  Erfahrungen  der  Kriegszeit  raschere  Fortschritte
machen.

Wenn  wir  berechtigt  find,  die  Jugendpflege  als  einen  Ausschnitt
aus  der  Gesamterziehung  zu  betrachten,  muß  unsere  Überlegung  für
ihre  Zukunft  von  den  allgemeinsten  pädagogischen  Grundsätzen  ausgehen.
  Deshalb  müssen  wir  auch  bei  ihr  wie  bei  aller  Erziehung  die
Technik  und  den  Geist  unterscheiden.  Alle  Erziehung  umfaßt  zunächst
eine  Reihe  von  Einzelmaßnahmen,  die  planmäßig  verbunden  und
dem  Altersfortschritt  entsprechend  verteilt,  vom  Zöglinge  schädliche
und  gefährliche  Einflüsse  fernhalten,  gute  ihm  nahebringen,  in  ihm
selbst  sich  regende  schlechte  Triebe  und  Neigungen  verkümmern  lassen,
wertvolle  Anlagen,  Interessen  und  Willensrichtungen  unterstützen
sollen.  Was  wir  gewöhnlich  unter  Erziehung  verstehen,  ist  dieser
Inbegriff  von  behütenden,  anregenden,  fördernden  und  hemmenden
Maßregeln,  einerlei  ob  sie  sich  zu  der  lockeren  Einheit  einer  pädagogischen
  Tradition  integrieren,  wie  im  Falle  der  Haus-  und  Familienerziehung,
  für  die  es  weder  eine  feste  Theorie  noch  einen  Unterricht
der  Elternschaft  gibt,  oder  zum  System  einer  bestimmten  Didaktik
und  Organisation  verdichten,  wie  im  Falle  der  Schulerziehung,  für
die  wir  genaue  gesetzliche  und  administrative  Regelung  und  einen
planmäßig  ausgebildeten  Lehrerstand  besitzen.  Wenn  wir  uns  diese
Seite  aller  Erziehung,  die  Erziehungstechnik,  möglichst  konkret  und
anschaulich  vorstellen,  so  besteht  sie  teils  in  einer  Summe  von  Einzelhandlungen
  und  Verfahrensweisen  der  erziehenden  Personen,  teils
in  sachlichen  Institutionen,  teils  in  allgemeinen  Sitten  und  gesellschaftlichen
  Normen.  Alles  Vormachen  und  Nachmachen,  Gebieten
und  Verbieten,  Loben  und  Tadeln,  Strafen  und  Examinieren,  Überwachen
  und  Mahnen  sind  solche  zur  Technik  der  Erziehung  gehörige,
von  den  Erziehern,  den  Eltern,  Lehrern,  Lehrherren,  Jugendpflegern
usw.  getroffenen  Maßnahmen;  aber  auch  Schulgebäude,  Schulzimmer
und  ihre  Einrichtung,  Turn-  und  Spielplätze,  Lesestuben,  Ausflüge
und  verwandte  Dinge  gehören  als  institutionelle  Teile  zur  Technik
der  Erziehungz  nicht  zuletzt  auch  die  geschriebenen  und  ungeschriebenen
Schulgesetze,  Lehrpläne,  Volksanschauungen  über  Ziel  und  Aufgabe
der  Erziehung.

Diese  Technik  der  Erziehung  ist  sozusagen  ihre  Außenseite;  wir
wissen  garnicht,  wie  eine  bestimmte  Maßnahme,  z.  B.  das  Lob  oder
die  Überwachung,  auf  die  Entfaltung  der  jugendlichen  Person  ein-