Zwang, Freiwilligkeit und Selbstbestimmung als Erziehungsmächte. 15
nur, daß Jugendpflege, soweit wir sie mit Pubertätserziehung gleichsetzen,
von allem Unterricht und aller Fachbildung unterschieden
werden muß, also die Maßnahmen zur Charakterbildung der
Jugendlichen zusammengreift und einheitlich organisieren will.
Welche Kreise und Kräfte sich dieser Charakterbildungsarbeit an den
Jugendlichen widmen, welche Hebel in der Jugendpflege zur sittlichen
Erziehung der reifenden Menschen angewendet oder als tauglich
empfohlen werden, brauche ich hier nicht einzeln darzulegen; obgleich
noch jung, ein Feld der Versuche und von den religiösen und politischen
Parteien vielfach umkämpft, hat die Jugendpflege doch schon
große Fortschritte gemacht, selbst ihre Vereinheitlichung ist angebahnt
und wird nach den Erfahrungen der Kriegszeit raschere Fortschritte
machen.
Wenn wir berechtigt find, die Jugendpflege als einen Ausschnitt
aus der Gesamterziehung zu betrachten, muß unsere Überlegung für
ihre Zukunft von den allgemeinsten pädagogischen Grundsätzen ausgehen.
Deshalb müssen wir auch bei ihr wie bei aller Erziehung die
Technik und den Geist unterscheiden. Alle Erziehung umfaßt zunächst
eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die planmäßig verbunden und
dem Altersfortschritt entsprechend verteilt, vom Zöglinge schädliche
und gefährliche Einflüsse fernhalten, gute ihm nahebringen, in ihm
selbst sich regende schlechte Triebe und Neigungen verkümmern lassen,
wertvolle Anlagen, Interessen und Willensrichtungen unterstützen
sollen. Was wir gewöhnlich unter Erziehung verstehen, ist dieser
Inbegriff von behütenden, anregenden, fördernden und hemmenden
Maßregeln, einerlei ob sie sich zu der lockeren Einheit einer pädagogischen
Tradition integrieren, wie im Falle der Haus- und Familienerziehung,
für die es weder eine feste Theorie noch einen Unterricht
der Elternschaft gibt, oder zum System einer bestimmten Didaktik
und Organisation verdichten, wie im Falle der Schulerziehung, für
die wir genaue gesetzliche und administrative Regelung und einen
planmäßig ausgebildeten Lehrerstand besitzen. Wenn wir uns diese
Seite aller Erziehung, die Erziehungstechnik, möglichst konkret und
anschaulich vorstellen, so besteht sie teils in einer Summe von Einzelhandlungen
und Verfahrensweisen der erziehenden Personen, teils
in sachlichen Institutionen, teils in allgemeinen Sitten und gesellschaftlichen
Normen. Alles Vormachen und Nachmachen, Gebieten
und Verbieten, Loben und Tadeln, Strafen und Examinieren, Überwachen
und Mahnen sind solche zur Technik der Erziehung gehörige,
von den Erziehern, den Eltern, Lehrern, Lehrherren, Jugendpflegern
usw. getroffenen Maßnahmen; aber auch Schulgebäude, Schulzimmer
und ihre Einrichtung, Turn- und Spielplätze, Lesestuben, Ausflüge
und verwandte Dinge gehören als institutionelle Teile zur Technik
der Erziehungz nicht zuletzt auch die geschriebenen und ungeschriebenen
Schulgesetze, Lehrpläne, Volksanschauungen über Ziel und Aufgabe
der Erziehung.
Diese Technik der Erziehung ist sozusagen ihre Außenseite; wir
wissen garnicht, wie eine bestimmte Maßnahme, z. B. das Lob oder
die Überwachung, auf die Entfaltung der jugendlichen Person ein-