Full text : Zwang und Freiheit in der Jugendpflege.

150  Aussprache.

scheide  mich  aber  vollständig  von  ihm  in  der  Ansicht  über  den  Weg,
den  er  einschlagen  möchte,  um  diesen  Gedanken  zu  verwirklichen.
Ich  möchte  die  Versammlung  bitten,  die  Ausführungen  des  Herrn
Vortragenden  in  dieser  Beziehung  nicht  so  ohne  weiteres  zu  unterschreiben,
  sondern  zum  Gegenstande  späterer  Beratungen  zu  machen,
damit  die  gegenteiligen  Ansichten  ausreichend  geltend  gemacht  werden
können.  Ich  spreche  hier  als  Vertreter  der  Fortbildungsschule  und
habe  von  diesem  Standpunkt  aus  bestimmte  Gedanken  darüber,  wie
sich  das  Turnen  in  die  Ingenderziehung  einordnen  läßt,  ohne  die
Tätigkeit  der  Ingendpflege  zu  unterbinden  und  ohne  die  Fortbildungsschule
  zu  schädigen.  Nach  meiner  Auffassung  ist  das  Turnen
auch  in  der  Fortbildungsschule  als  eine  allgemeine  Erziehungsfrage
zu  behandeln,  die  wir  nicht  ausschließlich  auf  die  enge  Basis  der
militärischen  Jugendvorbereitung  stellen  dürfen.  Sie  hat  uns  in
der  Gegenwart  lediglich  auf  die  Wichtigkeit  der  Frage  so  nachdrücklich
wie  möglich  aufmerksam  gemacht,  aber  die  Urheberin  des  Gedankens,
daß  unsere  gesamte  Jugend  durch  Turnen  erfaßt  werden  soll,  ist  sie
keineswegs.  Ich  erinnere  in  dieser  Beziehung  nur  an  den  von  großer
Sachkenntnis  zeugenden  Erlaß  aus  dem  preußischen  Handelsministerium
  vom  3.  Juli  1914,  der  leider  in  dem  Kriegsgetümmel
nicht  die  Beachtung  gefunden  hat,  den  er  bei  allen  Freunden  einer
guten  körperlichen  Erziehung  sonst  hätte  erlangen  müssen.  Er  bietet
in  kürzester  Form  die  beste  Begründung  für  die  Einführung  des
Turnens  in  die  Fortbildungsschule.

Erinnern  wir  uns  der  Ausführungen  von  Herrn  Professor  Dr.
Fischer:  Alles,  was  pflichtgemäß  besorgt  werden  muß,  gehört  in
die  Schule:  Ingendpflege  läuft  daneben  her,  dann  haben  wir  die
Formel,  mit  deren  Hilfe  es  uns  gelingen  wird,  der  körperlichen
Ausbildung  den  rechten  Platz  im  Erziehungsplan  anzuweisen.  Der
Staat  fordert  ein  Mindestmaß  an  geistiger  und  sittlicher  Bildung
und  benutzt  zur  Ubermittlung  die  Schule  mit  ihrem  gesetzlichen
Zwange.  Wenn  er  von  einem  gegebenen  Zeitpunkt  ab  4  au
für  ein  Mindestmaß  an  körperlicher  Erziehung  entscheiden  sollte,  was
wir  ja  alle  sehnlichst  wünschen,  dann  ist  es  nur  folgerichtig,  auch
diesen  Teil  der  Jugenderziehung  der  Schule  zu  überweisen  und  damit
dem  Zwange  zu  unterstellen.  Nur  auf  diese  Weise  ist  die  Sicherheit
gegeben,  daß  jedem  Jugendlichen  das  geboten  wird,  was  in  seinem
und  im  Interesse  der  Gesamtheit  gefordert  werden  muß.  Aus
diesem  Grunde  ist  der  von  Herrn  Professor  Schmidt  vorgeschlagene
Weg  der  Freiwilligkeit  trotz  der  Sicherheitsmaßnahmen,  die  seine
Vorschläge  enthalten,  nicht  gangbar.  Der  Turnunterricht  gehört  als
Pflichtfach  unbedingt  in  die  Fortbildungsschule,  nicht  in  die  freien
Vereine.  Ganz  selbstverständlich  ist  es  aber,  daß  neben  der  Schule
die  körperliche  Ausbildung  in  der  freiwilligen  Jugendvereinsarbeit
einen  breiten  Raum  einnimmt.  Hier  soll  sich  zwischen  Schule  und
Jugendverein  das  gleiche  Verhältnis  herausbilden  wie  auf  dem  Gebiete
  der  sittlichen  Erziehung:  die  Schule  besorgt  das  Notwendige,
für  alle  Unerläßliche,  der  Verein  bietet  ein  Mehr  an  Erziehung.
Zur  Bekräftigung  meines  Standpunkts  möchte  ich  kurz  noch  einiges