150 Aussprache.
scheide mich aber vollständig von ihm in der Ansicht über den Weg,
den er einschlagen möchte, um diesen Gedanken zu verwirklichen.
Ich möchte die Versammlung bitten, die Ausführungen des Herrn
Vortragenden in dieser Beziehung nicht so ohne weiteres zu unterschreiben,
sondern zum Gegenstande späterer Beratungen zu machen,
damit die gegenteiligen Ansichten ausreichend geltend gemacht werden
können. Ich spreche hier als Vertreter der Fortbildungsschule und
habe von diesem Standpunkt aus bestimmte Gedanken darüber, wie
sich das Turnen in die Ingenderziehung einordnen läßt, ohne die
Tätigkeit der Ingendpflege zu unterbinden und ohne die Fortbildungsschule
zu schädigen. Nach meiner Auffassung ist das Turnen
auch in der Fortbildungsschule als eine allgemeine Erziehungsfrage
zu behandeln, die wir nicht ausschließlich auf die enge Basis der
militärischen Jugendvorbereitung stellen dürfen. Sie hat uns in
der Gegenwart lediglich auf die Wichtigkeit der Frage so nachdrücklich
wie möglich aufmerksam gemacht, aber die Urheberin des Gedankens,
daß unsere gesamte Jugend durch Turnen erfaßt werden soll, ist sie
keineswegs. Ich erinnere in dieser Beziehung nur an den von großer
Sachkenntnis zeugenden Erlaß aus dem preußischen Handelsministerium
vom 3. Juli 1914, der leider in dem Kriegsgetümmel
nicht die Beachtung gefunden hat, den er bei allen Freunden einer
guten körperlichen Erziehung sonst hätte erlangen müssen. Er bietet
in kürzester Form die beste Begründung für die Einführung des
Turnens in die Fortbildungsschule.
Erinnern wir uns der Ausführungen von Herrn Professor Dr.
Fischer: Alles, was pflichtgemäß besorgt werden muß, gehört in
die Schule: Ingendpflege läuft daneben her, dann haben wir die
Formel, mit deren Hilfe es uns gelingen wird, der körperlichen
Ausbildung den rechten Platz im Erziehungsplan anzuweisen. Der
Staat fordert ein Mindestmaß an geistiger und sittlicher Bildung
und benutzt zur Ubermittlung die Schule mit ihrem gesetzlichen
Zwange. Wenn er von einem gegebenen Zeitpunkt ab 4 au
für ein Mindestmaß an körperlicher Erziehung entscheiden sollte, was
wir ja alle sehnlichst wünschen, dann ist es nur folgerichtig, auch
diesen Teil der Jugenderziehung der Schule zu überweisen und damit
dem Zwange zu unterstellen. Nur auf diese Weise ist die Sicherheit
gegeben, daß jedem Jugendlichen das geboten wird, was in seinem
und im Interesse der Gesamtheit gefordert werden muß. Aus
diesem Grunde ist der von Herrn Professor Schmidt vorgeschlagene
Weg der Freiwilligkeit trotz der Sicherheitsmaßnahmen, die seine
Vorschläge enthalten, nicht gangbar. Der Turnunterricht gehört als
Pflichtfach unbedingt in die Fortbildungsschule, nicht in die freien
Vereine. Ganz selbstverständlich ist es aber, daß neben der Schule
die körperliche Ausbildung in der freiwilligen Jugendvereinsarbeit
einen breiten Raum einnimmt. Hier soll sich zwischen Schule und
Jugendverein das gleiche Verhältnis herausbilden wie auf dem Gebiete
der sittlichen Erziehung: die Schule besorgt das Notwendige,
für alle Unerläßliche, der Verein bietet ein Mehr an Erziehung.
Zur Bekräftigung meines Standpunkts möchte ich kurz noch einiges