1005
Gesetund Perordnungs-Blatt
Königreich Vayern.
Nr. 50.
München, den 28. Juli 1911.
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Inhalt:
Königliche Entschließung vom 22. Juli 1911, das Maximilians-Waisenstift betreffend.
Nr. 3673a6.
Königliche Entschließung, das Maximilians-Waisenstift betreffend.
Im Namen Seiner Mofjestät des Königs.
Luitpold,
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Krurut.
Seine Majestät König Maximilian II haben mit Allerhöchster Entschließung
vom 3. Mai 1854 (Regierungsblatt S. 273 ff.) in wohlwollender Fürsorge für die Hinterlassenen
bayerischer Staatsdiener Sich allergnädigst bewogen gefunden, mit der Bezeichnung:
Maximilians-Waisenstift eine Anstalt zu gründen, die nach näherer Bestimmung der
Satzungen, deren Anderung Seine Majestät Sich vorbehalten haben, doppeltverwaisten
Töchtern von Staatsdienern einen sorgenfreien Aufenthalt und Zufluchtsort Lbilben soll.