Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 54. 1021 
) 
Für die berittenen Mannschaften gelten vorstehende Bestimmungen mit folgenden 
Anderungen: · 
Helm. Zum Paradeanzug schwarzer Roßhaarbusch. 
Waffenrock mit kürzeren Schößen, unten karmesinrot vorgestoßen. 
Mantel mit Reitschlitz. 
Beinkleid. Schwarze Reithose mit Wildlederbesatz; im kleinen Dienste die lange 
Tuchhose mit Stegen. . 
Fußbekleidung. Zur Reithose Reitstiefel mit Anschnallsporen; zur langen Hose 
Halbstiefel mit Stecksporen. 
Seitengewehr. Langer Säbel mit Messingkorb und gebogener Klinge in blanker 
Stahlscheide; Säbelquaste am rotjuchtenen Schlagriemen. Schwarzlederne Unterschnallkoppel 
mit Trag- und Schwungriemen. 
Außer Dienst darf der Säbel mit Messingbügel getragen werden. 
Kartusche und Band von schwarzem Leder mit weißem Beschläge. 
Reitzeug. Englischer Sattel; Vorderzeug von schwarzem Leder. 
Unterlagdecke aus schwarzem Filze. 
Zum Paradeanzug Überlagdecke von dunkelblauem Tuche mit 3 cm breitem, weißem 
Tuchstreifen und weißmetallenen Kronen. 
83. 
Wachtmeister haben die Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der Schutzmänner 
mit folgenden Unterschieden: 
Dienstmütze. Kokarde aus weißmetallenem, mit blauem Sammt unterlegten Ringe. 
Waffenrock. Auf den Schulterklappen keine Ordnungsnummer; dafür Einfafsung 
wie an dem Kragen und den Ausschlägen. 
Auf beiden Seiten des Kragens einen großen Auszeichnungsknopf (von Neusilber und 
übersilbert) nach Muster der Beilage zur Allerhöchsten Verordnung vom 12. Mai 1888, 
GVl. S. 458. 
Bluse. Schulterklappen wie am Waffenrock. 
Mantel. Schulterklappen und Auszeichnungsknöpfe wie am Waffenrock; Kragen 
mit karmesinrotem Vorstoße. 
Umhang ohne Metallschließe. 
Seitengewehr. Langer Säbel mit weißmetallenem Bügel und gebogener Klinge 
in blanker Stahlscheide.
	        
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