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Rosette; Halbmond in versilbertem Metalle gepreßt, beim Polizeimajor aus silbernen Cantillen
gedreht und mit Fransen von Silberfaden besetzt.
Überrock. Feldachselstücke mit Unterlage von dunkelblauem Sammt und mit vergoldeter
Krone, beim Polizeihauptmann je 2, beim Polizei-Oberleutnant je 1 vergoldete
Rosette; Geflecht aus einer silbernen und einer karmesinroten Seidenschnur, beim Polizeimajor
aus zwei silbernen und einer karmesinroten Seidenschnur.
Litewka aus dunkelblauem Tuche mit Feldachselstücken wie am Uberrocke.
Mantel mit Feldachselstücken wie am Uberrocke.
Beinkleid. Anstatt Wildlederbesatz auch Tuchbesatz zulässig.
Seitengewehr. Korbsäbel mit gerader Klinge.
Schärpe. Zum Paradeanzug. Band und Quasten versilbert, das Band in der
Mitte mit einem 6 mm breiten, blauseidenen Streifen durchzogen.
Dienstbinde. Zum regelmäßigen Dienste. Band wie für Schärpe vorgeschrieben,
Schloß versilbert mit aufgeprägter, goldener Krone.
Kartusche von rotem Saffianleder mit versilbertem Deckel. Band von karmesinrotem
Tuche mit einer silbernen, von drei blauen Seidenstreifen durchzogenen Borte besetzt
mit Schild, Löwenkopf und Kettchen von Silber. ·
Reitzeug.UnterlagdeckevonschwarzemFilze.ZutParadeausrüstungÜberlagdecke
von dunkelblauem Tuche mit karmesinrotem Vorstoße, 3 cm breitem Silberstreifen und versilberten
Kronen.
§ 7.
Bewaffnung und Ausrüstung der Zivilkleidung tragenden Mannschaft besteht aus
folgenden Stücken:
1. Gummiknüppel.
2. Feuerwaffe. Selbstladepistole mit Tasche.
3. Signalpfeife.
4. Erkennungszeichen, und zwar fuür die vorzugsweise im Kriminaldienst verwendete
Mannschaft: weißmetallener Schild auf der inneren Brustseite zu tragen; für die
übrige Mannschaft: Ausweiskarte.
§ 8.
Für die Form und Ausstattung der einzelnen Gegenstände sind die Allerhöchst genehmigten
Muster maßgebend.