Full text : Verzeichniss der Handschriften im Preussischen Staate. Göttingen 2. (2)

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fuͤr  das  Studium  der  evangelischen  17.  September  im  hiesigen  Gymna-Thrologie
  (sey  es  in  oder  oder  außer  sium  vorgenommen.  Alle  diejenigen,
dem  Seminarin  Tübingen)  der  Rechts-  welche  auf  ihre  Zulassung  zu  dieser
Wissenschaft,  der  Medicin  und  höhern  Prüfung  nicht  durch  besondere  Erlasse
Chirurgie,  der  Philosophie,  der  Ca-  zurückgewiesen  werden,  haben  sich  bei
meral-Wissenschaft  beziehen,  oder  von  derselben  Freitag  den  16.  September
einem  Fach,  zu  welchem  sie  bereits  Morgens  vor  7  Uhr  pünktlich  einzulegitimirt
  sind,  zum  andern  (nament-  finden,  und  Tags  zuvor  bei  dem  Reklich
  auch  von  der  niedern  Chirurgie  tor  des  Gynasiums  zu  melden.

zur  höhern)  übergehen  wollen,  wird  Stuttgart  den  15.  Juli  1825.

Freitag  und  Samstag  den  16.  und  Süskind.

4.  Des  Medicinal-Collegium.

Aufnahme  zweier  ausübenden  Aerzte.

Oer  Doktor  der  Medicin  und  Chirurgie,  Der  im  Februar  132:4  zur  Ausübung
Johann  Baptist  Wanner,  von  Gmünd,  der  höhern  Chirurgie  und  Geburtshülfe
istt  in  der  Medicin,  höheren  Chirurgie  und  ermächtigte  Doktor  der  Medicin  und  Chi-Geburtshülfe
  geprüft  und  zur  Ausübung  rurgie,  Gottlieb  Heinrich  Mösner,  von
dieser  Wissenschaften  ermächtigt  worden.  Ludwigsburg,  ist  nach  erstandener  Prä-Stuttgart

  den  1#.  Juli  13:5.  fung  nun  auch  zur  Ausübung  der  inner-Walther.
  lichen  Heilkunde  ermächtigt  worden.
Stuttgart  den  13.  Juli  13:5.
Walther.
Dienst-Erledigungen.

1)  Durch  die  Pensiontrung  des  Ober-  a)  durch  die  Pensionirung  des  Oberamtamtmanns
  Seubert  ist  das  in  der  ere  manns  Steck  das  in  der  dritten  Besolsten
  Besoldungs-Elasse  stehende  Oberamt  dungs-Classe  stehende  Oberamt  Waib-Läbingen,
  und  lingen  in  Erledigung  gekommen.