Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

1046 
Bei der Berechnung der Übergangsabgabe sind Bruchteile von Kilogramm auf halbe 
§ 2. 
Die Ubergangsabgabe für einen Doppelzentner des zur Bierbereitung bestimmten 
Kilogramm nach oben abzurunden. 
geschroteten Malzes beträgt 20 —K. 
Hohenschwangau, den 21. August 1911. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Nr. 28282. 
Dr. v. Pfaff. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
an dessen Statt: 
Ministerialrat Dr. Deybeck. 
Bekanntmachung, die Aufhebung des Bergamts Stockheim betreffend. 
##. Staatsministerinm der Finanzen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 21. August 1911 zu verfügen geruht, daß vom 
1. September dieses Jahres an das Bergamt Stockheim aufgehoben werde. 
München, den 22. August 1911. 
Dr. v. Pfaff. 
  
föniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 10. August 1911 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem Leibjäger 
Peter Quirin und dem Lakaien Jakob Schaaf, 
beide in Diensten Seiner Königlichen Hoheit 
des Prinzen Rupprecht von Bayern, die Be- 
willigung zur Annahme und zum Tragen der 
ihnen von Seiner Majestät dem König von 
Großbritannien und Irland, Kaiser von Indien, 
verliehenen Königlich Großbritannischen Krö- 
nungsmedaille in Silber zu erteilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.