Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Nr. 34633. 
Bekanntmachung, die Errichtung von Filialen der K. Bayerischen Bank betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen. 
Im Hinblick auf die Bestimmung in § 2 Abs. 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 
13. Dezember 1878, die Formation und den Wirkungskreis der K. Bayerischen Bank 
betreffend, wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß auf Grund Allerhöchster 
Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Luitpold, des König- 
reichs Bayern Verweser, vom 1. November 1911 an eine weitere Zweiganstalt der 
K. Bayerischen Bank in Pirmasens errichtet und der Geschäftsbetrieb am 2. November 1911 
eröffnet wird. 
München, den 24. Oktober 1911. 
Dr. v. Pfaff. 
Bekanntmachung, die Wahl eines Landtagskommissärs bei der Direktion der K. Staatsschulden- 
verwaltung betreffend. 
Ônn 
  
  
Gemäß den Bestimmungen in dem Titel VII 8 14 der Verfassungsurkunde und in 
dem Artikel 35 des Gesetzes vom 19. Januar 1872, den Geschäftsgang des Landtags 
betreffend, ist von der Kammer der Abgeordneten zu ihrem Kommissäre bei der Direktion 
der K. Staatsschuldenverwaltung 
· der Herr Abgeordnete Lerno 
an Stelle des mit Tod abgegangenen Abgeordneten Dr. von Daller gewählt worden. 
Dies wird in Hinsicht auf die Mitunterzeichnung der Staats-Schuldurkunden unter 
Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. Oktober 1907 (GVBl. Nr. 61) zur allge- 
meinen Kenntnis gebracht. 
München, den 12. Oktober 1911. 
Direkrion der X. Srtaarsschulden verwalrung. 
v. Schamberg. 
Hofdienst-Nachricht. allergnädigst bewogen gefunden, den Stabs- 
Im Namen Seiner Majestät des füönigs. sekretär Moritz Metz bei der Hof-Rechnungs- 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= Revisionsstelle vom 1. November 1911 an 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, in gleicher Diensteseigenschaft zum Oberst- 
haben Sich unterm 18. Oktober 1911 hofmeisterstab zu versetzen.
	        
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