Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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seh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
    
  
Nr. 66. 
München, den 28. Oktober 1911. 
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Inhalt: 
Bekanntmachung vom 24. Oktober 1911, Erneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der 
Behörden aufgeführten Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins betreffend. — Bekanntmachung 
vom 25. Oktober 1911, Auflösung von Forstdienststellen betreffend. — Ordens--Verleihungen. — Königlich 
Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. 
  
  
  
Nr. 1635 à 1. 
Bekanntmachung, Erneuerung der Meldungen der in den Bewerberverzeichnissen der Behörden 
aufgeführten Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheins betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern und fA. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf § 15 der Anstellungsgrundsätze (GVBl. 1907 Nr. 58) wird 
darauf aufmerksam gemacht, daß zur Vermeidung der Streichung in den Bewerberverzeichnissen 
die Wiederholung der Meldung der vor dem 1. Januar 1911 in ihnen vorgemerkten 
Militäranwärter und Inhaber des Anstellungsscheines durch die Stellenanwärter bis zum 
1. Dezember 1911 bei den Behörden zu bewerkstelligen ist, die die Verzeichnisse führen. 
Hierbei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits= und sonstigen wesentlichen 
Verhältnissen eingetretenen Anderungen anzugeben. 
Die Richtigkeit der Angaben ist seitens der nicht mehr im aktiven Dienst befindlichen 
Stellenanwärter durch Vorlage eines amtlichen Leumunds= und Vermögenszeugnisses zu 
bescheinigen. 
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