Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 68. 1085 
4% iger Hypothekenpfandbriefe im Gesamtbetrage von 10 Millionen Mark, ferner zwei 
Serien (108 und 109) zu je zwei und zwei Serien (110 und 111) zu je drei, sonach 
im ganzen 10 Millionen Mark in unverlosbaren, vom 1. Jannar 1912 an innerhalb 
70 Jahren im Wege der Kündigung oder des Rückkaufs einzulösenden, jedoch in den ersten 
10 Jahren seitens der Bank nicht kündbaren 4% igen Hypothekenpfandbriefen. 
München, den 31. Oktober 1911. 
J. A 
Staatsrat v. Krazeisen. 
Nr. 416 a 349. 
Bekanntmachung vom 2. November 1911 über das Viehseuchenübereinkommen zwischen dem 
Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn. 
K. Staatsministerium des Innern. 
(Abdruck aus dem Zentralblatt für das Deutsche Reich 1911 S. 516.) 
Mit Rücksicht auf die derzeitige administrative Einteilung in den im österreichischen 
Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern wird das Verzeichnis der in den Anlagen I 
und IIa zum Viehseuchen-Ubereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich- 
Ungarn vom 25. Jannar 1905 (Reichs-Gesetzbl. 1906 S. 287) aufgeführten Sperrgebiete 
wie folgt berichtigt: 
Anlage I. 
XXV. Viertes Sperrgebiet in Galizien. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Skole"“. 
IAnlage II a. 
XI. Fünftes Sperrgebiet in Galizien. 
Hinzuzusetzen: 
„Bezirkshauptmannschaft Skole“. 
Berlin, den 27. September 1911. 
Der KNeichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquieères. 
177
	        
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