Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

1086 
Nr. 3003c 94. 
Bekanntmachung, Anderung der Gemeindebezirke Eltersdorf und Großgründlach betr. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Im Namen GSeiner Mafestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die Ortschaft Kleingründlach 
mit einer Gesamtfläche von etwa 100 ha, jedoch unter Ausschluß der Pl.-Nr. 1340 bis 1345 
und eines Teiles der Pl.-Nr. 1292⅛ und 1298⅛ mit Wirkung vom 1. Januar 1912 
von dem Bezirksamt, Amtsgericht und Rentamt Erlangen abgetrennt und dem Bezirksamt, 
Amtsgericht und Rentamte Fürth zugeteilt werde. 
Im Anschlusse hieran wird auf Grund der rechtsrheinischen Gemeindeordnung Art. 4 
Abs. II im Einverständnis mit den übrigen beteiligten Staatsministerien unter Annahme 
eines dringenden öffentlichen Bedürfnisses mit Wirkung vom 1. Januar 1912 verfügt, daß 
die Ortschaft Klein gründlach mit der bezeichnenden Fläche von der Gemeinde Elters- 
dorf abgetrennt und der Gemeinde Großgründlach zugeteilt wird. 
München, den 3. November 1911. 
J. A. 
Ministerialrat Henle. 
Ordens-Verleihungen. gnädigst bewogen gefunden, das Luitpoldkreuz 
zu verleihen: 
dem K. Schloßwart Rupert Hahn in 
Nymphenburg, 
In Namen Seiner Majesiät des #önige. dem K. Zimmerwart a. D. Ludwig Weiß 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit= in Ingolstadt, 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, dem K. Obergärtner a. D. Johann 
haben Sich unterm 17. Oktober 1911 aller-= Raunecker in Brüuck.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.