Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 70. 1123 
I. Abschnitt. 
Beschlüsse der Kammern über die Gesetzentwürfe und andere 
Dorlagen der Staatsregierung. 
§ 1. 
Wir haben die von beiden Kammern des Landtags beschlossenen Gesetze und die ihren 
Gesamtbeschlüssen entsprechenden Budgets für die Finanzperioden 1908 und 1909, dann 
1910 und 1911 sowie die auf Grund der Budgets entworfenen Finanzgesetze sanktioniert 
und im Gesetz= und Verordnungsblatte verkünden lassen. 
II. Abschpnitt. 
A 
Wünsche und Anträge zu den Finanzgesetzen und Zudgets der 
Kinanzperioden 1008 und 1000, dann 10)0 und Mn. 
8 2. 
Zu Kap. 16, Bergbehörden II. Berginspektionen § 1 Tit. 1 a „Pragmatische Beamte“ 
haben die beiden Kammern beschlossen: 
„Es sei an die K. Staatsregierung das Ersuchen zu richten, angesichts der 
Entwicklung des Bergbaus in der Oberpfalz und angesichts der zahlreichen dort- 
selbst verliehenen neuen Mutungen den für die Berginspektion Bayreuth ange- 
forderten Bergamtsassessor in der Oberpfalz zu exponieren“; 
und ebendort zu § 2 „Sachliche Ausgaben 2c.“ 
„Eine eventuelle Mehrausgabe infolge der Exponierung des Assessors wird 
nicht beanstandet werden“. 
Diesen Beschlüssen ist durch die Verordnung vom 7. Dezember 1908 (GVBl. S. 1083) 
Rechnung getragen worden. 
§ 3. 
Dem Antrage des Landtags zum Budget für die Jahre 1910 und 1911 
„es sei an die K. Staatsregierung die Bitte zu richten, dieselbe möge zur 
Hebung des Tabakbaues in der Rheinpfalz Mittel im Budget bereitstellen, die 
verwendet werden sollen: 
1. zur Errichtung einer Samenzuchtstelle, 
2. zur Prämiierung von Versuchsfeldern von Tabak, die nach Anordnung 
der Tabakbauvereine gebaut wurden, und zwar erst beim Verkauf an 
der Wage," 
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