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ist durch die Bewilligung der erforderlichen Mittel an den Verband pfälzischer Tabakbau-
vereine entsprochen worden.
8 4.
Dem Gesamtbeschlusse beider Kammern:
„Die K. Staatsregierung möge für staatliche Unterstützung notleidender
Winzer durch gering verzinsliche Darlehen, besonders auch zum Kampf gegen
die immer mehr um sich greifenden Rebschädlinge sorgen",
ist durch die Gewährung von Unterstützungen zur Bekämpfung der Rebschädlinge Rechnung
getragen worden.
§ 5.
Der Landtag hat beschlossen:
„Die K. Staatsregierung sei zu ersuchen, künftig im Etat erheblich größere
Mittel zur Förderung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens, insbesondere
der Kleinviehzucht= und Kleinviehverwertungsgenossenschaften, Molkerei-, Eier= und
Obstverwertungsgenossenschaften und Winzergenossenschaften einzustellen und dafür
Sorge zu tragen, daß diese planmäßig und in nicht zu kleinen Einzelbeträgen
zu diesen Zwecken verwendet werden."
Diesem Beschlusse ist bereits entsprochen worden, soweit die finanziellen Verhältnisse
es zuließen. Die Staatsregierung wird auch fernerhin diesen Wünschen Rechnung tragen.
86.
Die beiden Kammern des Landtags haben bei der Beratung des Etats der Bergwerks-,
Hütten= und Salinenverwaltung für die Jahre 1910 und 1911 beschlossen:
„1. Der Geschäftsbericht der Bergwerks-, Hütten= und Salinenverwaltung soll allen
Mitgliedern des Landtags zugänglich gemacht werden.
2. Dem Betriebsreservefonds darf jeweils die Hälfte des Mehrerträgnisses sämtlicher
Werke gegenüber dem Etatssoll zugeführt werden.
3. Es soll baldmöglichst bei allen staatlichen Berg-, Hüttenwerken und Salinen die
kaufmännische doppelte Buchführung, wie sie in den entsprechenden Privatbetrieben
üblich ist, eingeführt werden."
Dem Beschlusse unter Ziff. 1 wird entsprochen werden. Von der in Ziff. 2 aus-
gesprochenen Ermächtigung wird gegebenenfalls Gebrauch gemacht werden. Wegen der
etwaigen Einführung der kaufmännischen Buchführung bei den Berg-, Hütten= und Salz-
werken sind die erforderlichen Erhebungen eingeleitet.