Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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8 26. 
Besuch der staatlichen Sammlungen. 
Durch übereinstimmende Gesamtbeschlüsse der beiden Kammern des Landtags ist an 
die Staatsregierung das Ersuchen gerichtet worden: 
„dafür Sorge zu tragen, daß den breiten Schichten des Mittelstandes und 
der Arbeiterschaft der unentgeltliche Besuch der staatlichen Sammlungen mehr als 
bisher erleichtert werde.“ 
Um dieser Anregung Rechnung zu tragen, sind entsprechende Maßnahmen eingeleitet 
worden. 
26. 
Derhältnisse des Lehrpersonals an den Dolksschulen. 
Bei Beratung des Etats der Volksschulen haben die beiden Kammern des Landtags 
beschlossen: 
„Die K. Staatsregierung sei zu ersuchen, sobald als tunlich eine Statistik 
vorzulegen, aus der ersichtlich ist 
a) die Zahl der ständigen und unständigen Schulstellen in den einzelnen 
Regierungsbezirken, 
b) die Zeit, berechnet nach dem durchschnittlichen Erfahrungssatze der letzten 
fünf Jahre, welche das unständige Lehrpersonal in der Stellung des 
Hilfslehrers und Schulverwesers in den einzelnen Regierungsbezirken 
zubringt, 
unter Ausscheidung nach männlichem und weiblichem Lehrpersonal, ferner nach 
Schulstellen, 
a) und b) ohne Ortsstatut.“ 
Erhebungen über die einschlägigen Verhältnisse sind inzwischen durchgeführt worden. 
8 27. 
Nutzungen aus den bayerischen Staatswaldungen. 
Dem Gesamtbeschlusse beider Kammern: 
„es sei die K. Staatsregierung zu eruchen: 
1. die K. Staatsforstverwaltung zu veranlassen, im Hinblick darauf, daß die aus 
den bayerischen Staatswaldungen bisher erzielten Nutzungen mit Rücksicht auf 
die Verhältnisse der Altersklassen und des Zuwachses und ferner in Anbetracht
	        
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