Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 70. 1137 
32. 
Arbeiten während der Erntezeit. 
Im Sinne des Beschlusses der beiden Kammern: 
„es sei die K. Staatsregierung zu ersuchen, Anordnung zu treffen, daß die 
Bahnunterhaltungsarbeiten während der Erntezeit auf das zulässig geringste 
Maß eingeschränkt und daß Arbeiter, die ihr bisheriges Arbeitsverhältnis nicht 
ordnungsgemäß gelöst haben, überhaupt nicht eingestellt werden“, 
wurden die Eisenbahndirektionen, die Bauinspektionen und die Bahnmeister mit Anweisung 
versehen. 
§ 33. 
Tarife für Mehl. 
Die beiden Kammern haben beschlossen: 
„Es sei an die K. Staatsregierung das Ersuchen zu richten, im Verein 
der deutschen Eisenbahnverwaltungen mit erneuter Energie dahin zu wirken, daß 
der Tarif für Mehl dem Wertverhältnis gegenüber Getreide entsprechend erhöht 
werde, indem Mehl aus der Tarifklasse I in die allgemeine Wagenklasse B 
versetzt wird.“" 
Dieser Wunsch wird von der Verkehrsverwaltung andauernd im Auge behalten. 
8 34. 
Derkehrsverhältnisse der östlichen Stadtteile Münchens. 
Die beiden Kammern haben beschlossen: 
„Die K. Staatsregierung sei zu ersuchen, zur Ausgestaltung und Ver- 
besserung der Verkehrsverhältnisse für die östlichen Stadtteile Münchens und auf 
den Linien München —Ostbahnhof —(Holzkirchen) —Bad Tölz— 
Schliersee und Tegernsee, zur sofortigen Entlastung des Hauptbahnhofes 
München auf der Linie München —OÖstbahnhof —Deisenhofen den 
hauptbahnmäßigen Betrieb mit direkter Zugsabfertigung München — Ost- 
bahnhof —Holzkirchen und weiter einzuführen, sowie nach Deisenhofen 
den Nahpersonenzugsverkehr einzurichten beziehungsweise durchzuführen“. 
Den Verkehrsbedürfnissen ist durch Vermehrung der Fahrgelegenheiten und Aus- 
gestaltung des Nahpersonenzugsverkehrs zwischen München Hauptbahnhof und Deisen- 
hofen Rechnung getragen. 
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