Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

1138 
Die Durchführung direkter Züge zwischen München Ostbahnhof und Holz— 
kirchen über Deisenhofen mußte wegen ungenügender Benützung der Züge wieder 
aufgegeben werden. 
8 36. 
Verhältnisse der Postillione. 
Die beiden Kammern des Landtags haben beschlossen: 
„Die K. Staatsregierung sei zu ersuchen, bezüglich der Postillione stati- 
stische Erhebungen zu pflegen über: 
a) Dauer der täglichen Dienstzeit im Postdienst und in der Privat- 
beschäftigung, 
b) freie Sonn= und Ruhetage, 
c) Bar= und Naturalbezüge." 
Diese Erhebungen sind angestellt worden; ihr Ergebnis wurde im Landtage mitgeteilt. 
§ 36. 
Streikrecht des Hersonals der Derkehrsanstalten. 
Die beiden Kammern haben 
„in der Erwägung, daß Staatsregierung und Landtag zur Verbesserung 
der Lage der in den Verkehrsanstalten Beschäftigten eine so weitgehende Fürsorge 
betätigen, als sie nur immer nach der Finanzlage möglich ist, in der weiteren 
Erwägung, daß ein Ausstand in den Betrieben der Verkehrsanstalten eine schwere 
Gefährdung des öffentlichen Wohles und der wichtigsten Staatsinteressen unver- 
meidlich zur Folge hätte, nachstehender Resolution zugestimmt: 
I. Die Kammern erachten die Inanspruchnahme des Streikrechtes in den 
Betrieben der Verkehrsanstalten für unzulässig; 
II. sie stellen an die K. Staatsregierung das Ersuchen, mit voller Ent- 
schiedenheit allen Bestrebungen entgegenzutreten, welche die Gefahr eines 
Ausstandes in den Betrieben der Verkehrsanstalten herbeizuführen 
geeignet sind“. 
Die Beschlüsse kennzeichnen die Richtlinien, die schon bisher für das Verhalten der 
Staatsregierung bestimmend waren. In voller Erkenntnis der schweren wirtschaftlichen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.