Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

1144 
81. 
1. Als Stempelzeichen ist ein gewundenes Band, dem die Buchstaben K B (Königreich 
Bayern) eingeschrieben sind, in nachstehender Ausführung anzuwenden: 
— 
2. Bei den nach den Vorschriften der Königlichen Normal- Eichungskommission als Präzi- 
sionsgegenstände geltenden Maßen, Gewichten und Wagen sowie bei den Goldmünz- 
gewichten ist dem gewundenen Bande zwischen den Buchstaben ein sechsstrahliger Stern 
einzufügen: 
3. Bei Aräometern, bei Meßwerkzeugen für chemische und physikalische Untersuchungen 
(chemischen und physikalischen Meßgeräten) sowie bei Meßwerkzeugen für chemische und 
physikalische Gasbestimmungen ist mindestens an einer Stelle der Stempelung dem 
gewundenen Bande der Reichsadler, tunlichst in nachstehender Anordnung, beizufügen: 
* 
8 2. 
Als Jahreszeichen sind die beiden letzten Ziffern der Jahreszahl in Schildumrahmung 
anzuwenden: 
Bei Fässern fällt die Schildumrahmung fort. 
83. 
1. Zusätzlich erhält das Stempelzeichen 
a) in dem Eichstempel der Königlich Bayerischen Normal-Eichungskommission einen 
sechsstrahligen Stern je über und unter dem Bande: 
D 
X
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.