Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 75. 1159 
8 6. 
Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestande zu erhalten. Etwaige 
Verluste sind aus den Stiftungserträgnissen zu decken. 
Gegeben Aschaffenburg, den 30. November 1911. 
Luitpold, 
Prim von Sayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. v. Brettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat v. Kahr. 
  
— —„um„ —.. — — –-——#—— 
Nr. 7020a 5. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerinm des Innern. 
Der Bayerischen Hypotheken= und Wechselbank in München wurde die Genehmigung 
erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmößigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den 
Inhaber lautende 4% ige unverlosbare Hypothekenpfandbriefe in den Verkehr zu bringen: 
— — — — — — 
  
  
  
600 Stück Lit. GG à 5000 # Nr. 8001— 8600 = 3000000 4, 
3000 „ „ HH à 2000 „„ 42001—45000 = 6000000 „, 
9000 „ „ JN à 1000 „„ 85001—94000 = 9000000 „ 
8000 „ „ kk à 500 „ 62001—70000 = 4000000 
10000 „ „ EL. 4 200 „ „ 70001—80000 = 2000 000 „ 
10000, „ MM à 100 „ 60001—70000 = 1000000„ 
40 600 Stück 25 000 000 . 
München, den 24. November 1911. 
Dr. v. Brettreich. 
  
  
  
— — — 
Nr. 7/Bn. 
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau-- und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen 
Bayerns betreffend. 
f#Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. 
Auf die am 1. Dezember 1911 zur Eröffnung kommende Bahnlinie Hinterweiden-
	        
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