Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 75. 1161 
B. Für den Bereich des Unfallversicherungsgesetzes für Land= und Forstwirtschaft: 
als Stellvertreter des ersten nichtständigen Mitglieds aus dem Kreise der Arbeitgeber: 
1. als erster Stellvertreter: 
Wilhelm Flaschenträger, Gutsbesitzer in Englschalking, Bezirksamts 
München, 
2. als zweiter Stellvertreter: 
Michael Ballenberger, Landwirt und Bürgermeister in Fünfbronn, 
Bezirksamts Gunzenhausen. 
II. 
Auf Grund des Art. 4 Abs. II des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungs- 
ordnung wird die Amtsdauer der gegenwärtigen nichtständigen Mitglieder des K. Landes- 
versicherungsamts und ihrer Stellvertreter bis zum 31. Dezember 1913 verlängert. 
München, den 30. November 1911. 
J. A. 
Ministerialrat Heule. 
  
Nr. 8035/8. 
Bekanntmachung über die Dienstbücher der Schiffsmannschaften auf dem Rhein. 
fl. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Außern, des Innern 
und für Verkehrsangelegenheiten. 
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung wird nachstehend die zwischen den 
deutschen Rheinuferstaaten vereinbarte Abänderung des § 8 der Verordnung über die Dienst- 
bücher der Schiffsmannschaft auf deutschen Rheinschiffen (Bekanntmachung vom 11. Januar 
1902 GVhl. S. 11) veröffentlicht. Die Anderung tritt am 1. Januar 1912 in Kraft. 
Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung werden nunmehr nach Art. 29 Absk. 1, 2 
und Art. 206 Abs. 1 des Wassergesetzes vom 23. März 1907 an Geld bis zu 150 M 
oder mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. 
München, den 1. Dezember 1911. 
Or. Graf v. Podewils. v. Frauendorfer. Dr. v. Brettreich. 192
	        
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