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Lösch- und Ladegefäße sowie Förderwagen und Fördergefäße können beliebige Formen
ch soll die Prüfung des Raumgehalts sich möglichst durch einfache Messungen und
zu genügend sicher ausführen lassen. Bei den zylinder= und tonnenförmigen Gefäßen
Höhe mindestens gleich dem Durchmesser oder dem Mittelwerte aus den Durch-
in.
Rahmen= oder Aufsetzmaße sollen rechteckig begrenzte Randflächen haben und im
den Vorschriften für Kastenmaße entsprechen, doch sind Unterschiede zwischen den
nd Breiten der oberen und unteren Randfläche bis zu einem Fünftel der Maßtiefe
Kumtmaße müssen rechteckige Boden= und Randflächen besitzen. Im übrigen dürfen
ge Formen haben, doch soll die Prüfung des Raumgehalts sich möglichst durch-
Ressungen und Rechnungen ausführen lassen.
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Einrichtung.
Der Maßraum wird bei allen Maßen durch die Fläche des Randes, bei Rahmen—
urch die Flächen der Ränder begrenzt. Bei Kumtmaßen darf er indessen auch
der Randfläche durch geeignete Einrichtungen, wie Leisten, Löcher und dergleichen
eein.
Die hölzernen Maße, außer den Kumtmaßen, müssen einen Beschlag von Band-
en, der die Ränder und die Verbindungen der Seitenwände untereinander und.
Boden sichert. Verbindungsstangen zwischen den Wänden, Fingerschutzeinrichtungen,
ud dergleichen dürfen nur bei den Förderwagen und Fördergefäßen in den Maßraum
hen.
zerne Maße dürfen im Innern mit Eisenblech ausgeschlagen sein. Der Beschlag.
dem äußeren Bandeisenbeschlag durch Nietbolzen oder auch durch Schrauben ver-
ein.
eisernen Maßen muß der Boden außen durch Rippen oder in anderer Weise-
sein. Hiervon kann bei eisernen Förderwagen und Fördergefäßen Abstand genommen
venn der Boden infolge ausreichender Blechstärke oder infolge Unterstützung durch
rgestell gegen Formveränderung genügend geschützt ist.
Bei Förderwagen und Fördergefäßen sowie bei Kumtmaßen dürfen die Wände
t von Klappen oder Türen haben, bei Kumtmaßen dürfen außerdem Vorder= und.
i sowie die etwa vorhandenen Scheidewände einzelner Abschnitte des Maßes auch
von Schützen in Nuten zwischen den Seitenwänden beweglich hergestellt sein.
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