Nr. 76. 1237
10 Millimeter entfernt sein; bei den Vollpipetten mit Ansaugrohr muß er von dessen oberem
Ende mindestens einen Abstand von 110 Millimeter haben.
Die innere Weite der Rohre darf bei den Vollpipetten nicht mehr als 6 Millimeter betragen.
Bei Vollpipetten ohne Ablaufhahn und bei solchen mit Ablaufhahn, wenn dieser ganz
geöffnet ist, soll die Auslauföffnung eine solche Weite haben, daß die Entleerung von Wasser
für einen Raumgehalt
—
von mehr als 10 50 100 250 500 1000 ccm
l
bis einschließlich. 10 50 100 250 500 1000 2000 cem
Sekunden dauert.5 bis 20 22 bis 30 32 bis 4045 bis 6065 bis so gobte20 130els0
Bei Kapillarpipetten darf die Auslaufzeit bis zu 60 Sekunden betragen.
Z. Pyknometer dürfen beliebige Maßgrößen von 250 Kubikzentimeter abwärts enthalten.
Als untere Begrenzung des Raumgehalts gilt der Boden, als obere ein herumlaufender
Strich, der sich auf einem vom Maßkörper ausgehenden oder in den Maßkörper einge-
schliffenen Rohre befindet. Zulässig ist auch die Abgrenzung durch je einen Strich auf zwei
Rohren dieser Art oder durch einen Strich auf einem Rohre und die Mündung eines zweiten
Rohres sowie durch den oberen Rand des Gefäßes oder durch einen eingesetzten vollen oder
durchbohrten Stopfen oder ein als Stopfen dienendes Thermometer.
4. Zulässig sind Hilfsteilungen. Sie dürfen nach einer Seite oder nach beiden Seiten
einer Marke fortschreiten. Bei Pyknometern darf die Bezifferung fehlen. Hilfsteilungen
sind auch nach Millimeter und Dezimalteilen von Millimeter sowie nach Kubikmillimeter
oder anderen Einheiten (z. B. nach Prozenten) zulässig.
8 142.
Gestalt und Einrichtung der Meßwerkzenge mit Einteilung.
1. Einteilungen sind zulässig nach
0O, u O,% O,os Kubikzentimeter
O,1 0, 0, „
1 2 5 „
10 20 50 „
100 200 500 „
Auch Prozenteinteilung und Gradeinteilung und entsprechende Bezifferung sind zulässig
(z. B. bei Butyrometern), wenn auf dem Geräte der Raum angegeben ist, der der gewählten
Einheit entspricht.
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