Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 76. 1239 
2. Die Bezeichnung des Raumgehalts geschieht bei Meßwerkzeugen ohne Einteilung 
an jeder eine Maßgröße abgrenzenden Marke. Bei Meßwerkzeugen für nur eine Maßgröße 
kann sie auf der Mitte des Maßkörpers erfolgen. 
3. Auf den Meßwerkzeugen mit Einteilung erfolgt die Bezeichnung des Raumgehalts 
dadurch, daß der Ziffer der höchstbezifferten Marke die Angabe der Einheit hinzugefügt wird. 
Desgleichen muß die Einheit bei Hilfsteilungen hinzugefügt sein. 
Bei Geräten mit Prozenteinteilung muß der obersten Ziffer das Zeichen z. B. 8%, 
bei solchen mit Gradeinteilung das Zeichen Gr., z. B. 80 Gr., beigefügt sein. 
4. Uber der obersten Marke oder über oder unter der Inhaltsangabe muß die Tem- 
peratur, bei der das Meßwerkzeug seinem Sollinhalt entsprechen soll (§§ 8, 138 Nr. 2), 
z. B. in der Form O00 C., 15% C., 18°% C., 206 C. usw., aufgebracht sein. Daneben 
muß angegeben sein, ob das Meßwerkzeng auf Einguß oder auf Ausguß eingerichtet ist. 
Die Angabe erfolgt entweder mit dem vollen Worte: „Einguß“, „Ausguß“ oder mit den 
Abkürzungen „Eing.“, „E.“, „Ausg.“, „A.“. Neben dieser Bezeichnung ist noch eine 
andere fremdsprachliche, gleichbedeutende Bezeichnung zulässig. Die zugleich auf Einguß 
und Ausguß eingerichteten Meßwerkzeuge müssen unter der unteren Marke (auf Einguß) 
und über der oberen Marke (auf Ausguß) mit den entsprechenden Angaben versehen sein. 
Eine etwaige Wartezeit soll in der Form 1m, 2m oder Imin, 2 min usw. angebracht sein. 
5. Anßerdem darf auf den Meßwerkzeugen eine Geschäftsnummer, Name und Sitz 
eines Geschäfts und eine Fabrikmarke sowie ein besonderer Name, den das Meßwerkzeug 
führt, z. B. Nitrometer nach Lunge, angebracht sein, sofern hierdurch weder die Begren- 
zungs= und Einteilungsmarken noch die Inhaltsbezeichnungen, die Bezifferungen und die 
sonstigen Angaben gestört werden. 
§ 144. 
Fehlergrenzen. 
Die Fehlergrenzen betragen: 
TMeßwerkzeuge ohne Winreilung. 
1. Meßwerkzeuge für eine Maßgröße. 
Kolben auf Einguß 
von mehr als 10 25 50 /100/250400) 600 1000 15002000/30004000 00 cem 
bis einschließich| 25 50 100,250/100 600 1000/1500 2000|8000 4000 5 000 10000 xcem 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
0%%% 0,oa 
bei Kolben auf Ausguß das Doppelte dieser Beträge; 
  
  
  
  
  
2 0% 2 0,18 0,25 0,35 0,5 0,às 1,2 2,0 ccm
	        
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