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Abdrutk.
Gesamtverzeichnis
der Lehranstalten, die gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von Zeugnissen über
die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Vemerkung.
Die mit bezeichneten Anstalten sind befugt, Befähigungszengnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen oder Englischen befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem
für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens
einjährigem Besuche der Sekunda ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehr-
pensums erhalten haben.
Uversicht.
GOffentliche Lehranstalten. Seite Eeite
Gymnasien (A. a).. .. . .... 18304 Realschulen (C. e). ..... 1321
Realgymnasien (A.h) 1311ffentliche Lehrerseminare (C.5) 13326
Oberrealschulen (A. e). ... . . ... 1315 Andere öffentliche Lehranstalten (C.e) 1330
Progymnasien (B.a)) 1317 Privat-LKehranstalten:
Realprogymnasien (B.b h. 1317 a) Lehrerseminerr 1330
Realschulen (B.ch 1318 b) Andere Privat-Lehranstaltten 1331
Progymnasien (C.a) 1318 (ehranstalten in den Schutzgebieten 1333
Realprogymnasien (C. bBz.. ... ... 1319 Cehranstalten im Ausland.. .. . .. 1333
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Offentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei denen der einjährige erfolgreiche Besuch der zweiten fKlasse,
d. h. der einjährige erfolgreiche Besuch der UAntersekunda (nach weit verbreiteter Bezeichunns)
bei Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
I. Königreich Preußen. Arnsberg,
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real-
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, schule),
Allenstein, Attendorn,
Altona: Gymnasium (verbunden mit Realgym= Aurich,
nasium), Barmen,
Andernach, Bartenstein,
Anklam, Bedburg: Nitter-Akademie,