Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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haben Sich unterm 24. Februar 1911 
Allerhöchst bewogen gefunden, den Präsidenten 
des Oberlandesgerichts München Friedrich 
Ritter von Heinzelmann und den Wein— 
gutsbesitzer Franz Buhl in Deidesheim zu 
lebenslänglichen Reichsräten der Krone Bayern 
allergnädigst zu ernennen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Mojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unterm 5. Februar 1911 aller- 
gnädigst bewogen gefunden, 
dem K. Kämmerer und Präsidenten der 
K. Regierung der Oberpfalz und von Regens- 
burg Freiherrn von Aretin für das ihm 
von Seiner Königlichen Hoheit dem Groß- 
herzog von Mecklenburg-Schwerin verliehene 
Großkomturkreuz des Großherzoglich Mecklen- 
burgischen Hausordens der Wendischen Krone 
und 
dem K. Kämmerer und Oberst a. D. 
Theodor Grafen von Montgelas in 
München für das ihm von Seiner König= 
lichen Hoheit dem Fürsten von Hohenzollern 
verliehene Ehrenkommenturkreuz des Fürstlich 
Hohenzollernschen Hausordens 
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
zu erteilen.
	        
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