Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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II.

III.

IV.

Einen  Betrag  von  500  000  M  überweisen  Wir  der  Königlichen  Zivilliste  mit
der  Auflage,  diese  Summe  als  gesonderten  Bestandteil  unter  dem  Namen
„Luitpold-Jubiläums-Spende  für  Jugendfürsorge“  zu  verwalten
und  die  Erträgnisse  zur  Unterstützung  der  Bestrebungen  auf  dem  Gebiete  der
Jugendfürsorge  zu  verwenden.  Alljährlich,  erstmals  am  1.  November  1911
werden  Wir  Uns  von  den  zuständigen  Staatsministerien  Unterstützungsvorschläge
unterbreiten  lassen,  die  alle  Bestrebungen  auf  dem  Gebiete  der  Jugendfürsorge
umfassen  können.  Die  Vorschläge  sind  nach  gutachtlicher  Einvernahme  der
beteiligten  Organisationen,  insbesondere  des  Landesausschusses  für  Jugendfürsorge
zu  erstatten.

Wir  behalten  Uns  Allerhöchstselbst  vor,  auch  den  Kapitalbetrag  der  Spende
ganz  oder  teilweise  für  größere  Schöpfungen  auf  dem  Gebiete  der  Jugendfürsorge
zu  verwenden.

Den  Betrag  von  300  000  —K  bestimmen  Wir  zur  Unterstützung  besonders
hilfsbedürftiger  Kriegsteilnehmer  aus  dem  Kriege  1870/71  sowie
aus  den  Feldzügen  und  Kämpfen  früherer  und  späterer  Jahre.

Wir  beauftragen  das  Kriegsministerium  im  Benehmen  mit  dem  Staatsministerium
  des  Innern  wegen  der  Verwendung  dieses  Betrages  das  Weitere  zu
veranlassen.

Über  den  Restbetrag  behalten  Wir  Uns  Allerhöchstselbst  die  Verfügung  zu
Gunsten  von  wohltätigen  oder  gemeinnützigen,  dem  ganzen  Lande
zu  gute  kommenden  Zwecken  vor.

Wir  beauftragen  die  Hofkasse,  diesen  Betrag  bis  auf  weiteres  zu  verwalten.
Gegeben  zu  München,  den  13.  März  1911.

Luitpold,.

Prinz  von  Sayern,
des  Königreichs  Bayern  Verweser.

Dr.  v.  Brettreich.

Auf  Allerhöchsten  Befehl:
Der  General-Sekretär:
Ministerialrat  Kahr.