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II.
III.
IV.
Einen Betrag von 500 000 M überweisen Wir der Königlichen Zivilliste mit
der Auflage, diese Summe als gesonderten Bestandteil unter dem Namen
„Luitpold-Jubiläums-Spende für Jugendfürsorge“ zu verwalten
und die Erträgnisse zur Unterstützung der Bestrebungen auf dem Gebiete der
Jugendfürsorge zu verwenden. Alljährlich, erstmals am 1. November 1911
werden Wir Uns von den zuständigen Staatsministerien Unterstützungsvorschläge
unterbreiten lassen, die alle Bestrebungen auf dem Gebiete der Jugendfürsorge
umfassen können. Die Vorschläge sind nach gutachtlicher Einvernahme der
beteiligten Organisationen, insbesondere des Landesausschusses für Jugendfürsorge
zu erstatten.
Wir behalten Uns Allerhöchstselbst vor, auch den Kapitalbetrag der Spende
ganz oder teilweise für größere Schöpfungen auf dem Gebiete der Jugendfürsorge
zu verwenden.
Den Betrag von 300 000 —K bestimmen Wir zur Unterstützung besonders
hilfsbedürftiger Kriegsteilnehmer aus dem Kriege 1870/71 sowie
aus den Feldzügen und Kämpfen früherer und späterer Jahre.
Wir beauftragen das Kriegsministerium im Benehmen mit dem Staatsministerium
des Innern wegen der Verwendung dieses Betrages das Weitere zu
veranlassen.
Über den Restbetrag behalten Wir Uns Allerhöchstselbst die Verfügung zu
Gunsten von wohltätigen oder gemeinnützigen, dem ganzen Lande
zu gute kommenden Zwecken vor.
Wir beauftragen die Hofkasse, diesen Betrag bis auf weiteres zu verwalten.
Gegeben zu München, den 13. März 1911.
Luitpold,.
Prinz von Sayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. v. Brettreich.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrat Kahr.