Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

 

Grsetz  und  Vererduungschlat

für  das

FKönigreich  Bayern.

Nr.  18.

München,  den  13.  März  1911.
Inha  lt#:

Allerhöchste  Entschließung  vom  13.  März  1911  über  die  Verwendung  des  Erträgnisses  der  Landessammlung
aus  Anlaß  des  Allerhöchsten  90.  Geburtsfestes.

 

 

 

Allerhöchste  Entschließung  über  die  Verwendung  des  Erträgnisses  der  Landessammlung
aus  Anlaß  des  Allerhöchsten  90.  Geburtsfestes.

Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Königs.

Tritpol!.
un  Ssttes  Snaden  Söniglicher  Vrin,  von  Hayern,

Reoent.

Wir  haben  beschlossen,  das  Erträgnis  der  Landessammlung,  welche  anläßlich  Unseres
90.  Geburtsfestes  veranstaltet  worden  ist,  in  folgender  Weise  zu  verwenden:
I.  Den  Betrag  von  500000  K  bestimmen  Wir  zur  Errichtung  einer
Landesheilstätte  für  tuberkulose  Kinder.
Wir  beauftragen  das  Staatsministerium  des  Innern  im  Einvernehmen
mit  dem  Bayerischen  Landesverband  zur  Bekämpfung  der  Tuberkulose  hiernach  das

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