Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr.  20.  179

Beschreibung
der  Reichsbanknoten  zu  100  Mark

vom  7.  Februar  1908;
10.  September  1909;
21.  April  1910.

Die  in  der  Hauptsache  in  bläulichem  Kupferdruck  ausgeführten,  20,7  cm  breiten  und
10,2  cm  hohen  Noten  sind  aus  geschöpftem  Papier  hergestellt.  Sie  zeigen  in  einem
Nebenteil  —  von  der  Vorderseite  aus  gesehen  links  —  als  Wasserzeichen  das  Brustbild
Kaiser  Wilhelms  I  in  eigener  Art  und  darunter  ein  von  lichten  Punkten  umgebenes,  dunkel
umrandetes  Oval  mit  der  hellen  Zahl  100.  Auf  der  linken  Hälfte  der  Rückseite  befindet
sich  ein  Streifen  aus  purpurroten  und  grünen  Pflanzenfasern.  Die  Nummer  erscheint  auf
jeder  Note  fünfmal,  und  zwar  zweimal  auf  der  Vorderseite,  dreimal  auf  der  Rückseite.

Vorderseite.

Die  Mitte  des  Hauptteils  enthält  in  kräftig  hervortretendem  Druck  in  deutscher  Schrift
mit  verzierten  Initialen  den  Text:

Ein  Hundert  Mark
zahlt  die  Reichsbankhauptkasse  in  Berlin  ohne  Legitimationsprüfung  dem  Einlieferer  dieser

Banknote.
Berlin,  den  7.  Februar  1908.

Reichsbankdirektorium
HDavenstein  v.  Glasenapp  Frommer  Schmiedicke  Korn
Maron  v.  Lumm  v.  Grimm  Kauffmann
oder
Berlin,  den  10.  September  1909.
Reichsbankdirektorium
Havenstein  v.  Glasenapp  Schmiedicke  Korn  Maron
v.  Lumm  v.  Grimm  HKauffmann  Schneider
oder
Berlin,  den  21.  April  1910.
Reichsbankdirektorium
Havenstein  v.  Glasenapp  Schmiedicke
Korn  Maron  v.  Lumm  v.  Grimm

Kauffmann  Schneider  Ludrzies