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ist die Berwendung von Unterlagshölzern und berglelchen
bel Belabung gewöhnlicher mit festen Selten- und Kopf-Empfän
Lastträne vornehmen können, · —
zweckmäßigMiederBeftellungundjeÄbtissin-asbrücklich
auf die Benutzung von Unterlagshölzern und
bergleichen hinzuweisen haben.
FZur Organllation der Güterabfuhr.
Krlegsministerinm. HMriegsamt.
Tab. Nr. Sbieb M 34. 266 CI. 4. 17. K.
vom 24. 4. 1917.
Schon mehrfach sond
Bedeutung hingewiesen worden, die einer gut arbeitenden
Güterabfuhr bei der starken Inanspruchnahme unserer Verkehrsmittel
zukommt. In Nr. 11, Seite 18, wurde an dem
Beispiel einer Mittelstad! (Altena i. Westf.) gezeigt,
wie bestehende Abfuhrschwierigkeiten durch straffe Organisation
wirksam bekämpft werden können. Anschliebend sollen
im folgenden, um weitere Anregungen zu geben, die in einer
rheinischen Großstabt getroffenen Maßnahmen, besprochen
werden, die im wefentlichen auf Freiwilligkeit beruhen.
Wie in allen Städten mit lebhaftem Güterverkehr, so
tralen auch in Dässeldorf mit dem Eintritt des starken
Frostes im Januar d. I. erhebliche Stockungen in der
Güterbeförderung von und zu den Bahnhöfen ein, die die
dortige Handelskammer Ende Januar veranlaßten, eine
Fuhrwerksautzgleichstelle auf der Grundlage
freiwilliger Beteiligung einzurichten. Durch weitestgehende
Heranziehung der sonst landwirtschaftlich tätigen Gespanne,
zie durch den Frost zum Nichtstun verurteilt waren, konnte
die An- und Abfuhr nachbrücklich unterstützt werben.
Mit dem Eintritt milderen Wetters, das den landwirtchaftlichen
Gespannen die wichtige Arbeit der Landbestellung
wieder ermöglichte, galt es, in der Stadt selbst alle freien
und nur teilweise beschäftigten Gespanne in den Dienst der
Güterabfuhr zu stellen. Von einer Zusammenfassung der
berufsmäßigen Fahrunternehmer — etwa noch dem Muster
von Altena — wurde von vornherein abgesehen, da sich
herausstellte, daß diese Unternehmungen durchweg überbeschäftigt
waren. Zudem ließ auch ihre große Zahl, die
Verschiedenartigkeit der Betriebe, amtliche Güterbestätter,
Großbetriebe, Mittel- und Kleinbetriebe, die Schwierigkeit
der Festsetzung der Vergütung für den einzelnen sowie der
Verteilung der Arbeit eine Genossenschaftsgründung unzweckmäßig
erscheinen, ganz abgesehen davon, daß eine solche
Gründung die Errichtung einer besonderen Zentralstelle mit
zahlreichem Personal und damit größeren Unkosten notwendig
gemacht hätte. Die Handelskammer beschränkte sich
daber darauf, durch die verschiedensten Maßnahmen die noch
nicht voll beschäftigten und freien Fuhrwerke heranzuziehen.
Durch Aufruf in den Zeitungen, Versendung eines
gedruckten Fragebogens an sämtliche Pferdebesitzer der
Stodt — die Pferdehalter wurden von der Stadt namhaft
ist im „Kriegsamt“ auf die besondere
— — —J——
Wrlegsemt. Amiliche Mittellungen und Nachrlchten
gemacht — verschafste sich die inzwischen zu einem Fuhramt
ausgebaute Fuhrwerksausgleichstelle einen Ueberblick über
die verfügbaren Fuhrwerke, der nach den verschiedensten
Richtungen außgenutzt wurde: Größeren Firmen mit stän--digem
Güteraustausch, z. B. Gießereien und Drehereien,
wo die Erzeugnisse von einem Betriebe zum anderen auf
größeren Strecken befördert werden müssen, wuwen geeignete
Fahrzeuge vermittelt, die nunmehr dauernd flir
biese Unternehmungen tätig sind. Die Güterbahnhöfe erhielten
besondere Listen, in denen den Nachfragenden geeignete
Fuhrwerke nachgewiesen werden. Die Güterempfänger
wurden auf diese Hilfe hingewiesen und aufgefordert,
davon rechtzeitig Gebranch zu machen, da sonst
Zwangsentladung auf ihre Kosten erfolgen müsse. Die
Namen der fäumigen Güterempfänger werden dem Fuhramt
umgehend mitgeteilt, das sich seinerseits sofort mit den
Firmen in Verbindung setzt. Durch diese ständige Aufklärung
ist nach und nach eine Besserung in der Abfuhr
eingetreten.
Besondere Schwierigkeiten verurfachte die Abfuhr von
Massengütern, wie Kohlen, Koks, Briketts, Kartoffeln,
Steckrüben, Alteisen, kleinen Eisenwaren und dergleichen
mehr, da das vorhandene Schwerfuhrwerk den gesteigerten
Anforderungen nicht geniigte und schwere Pferde, geeignete
Fahrzeuge und Kutscher nur in sehr beschränkter Zahl zur
Verfügung standen. Frei waren im großen ganzen nur
die wenigen Fuhrwerke der Brauereien und einiger weniger
noch nicht voll beschäftigter kleinen Fuhrbetriebe. Der fortgesetzten
Kleinarbeit gelang es mit der Zeit, durch Sammlung,
Bekanntgabe und Vermittlung von Kauf- und Mietgelegenheiten
ungenutzter Wagen, durch Verschaffung geeigneter
Kutscher und schwerer Pferde alles vorhandene
Material zur Abfuhr heranzuziehen.
Nach einer Verordnung des stellvertretenden Generalkommandos
VII. Armeekorps vom 6. 4. 19177) können zur
Hilfe bei der Güteran= und abfuhr brauchbare Leute
zwangsweise zur Arbeitsleistung herangezogen werden.
Unter Hinweis auf diese Möglichkeit ist eine Anzahl kleiner
Fuhrleute ausgewählt und aufgefordert worden, sich freiwillig
in den Dienst der größeren Unternehmungen zu
stellen. Das Fuhramt hofft, auf diesem Wege eine ausreichende
Zahl zuverlässiger Kutscher zu gewinnen und diese
Betriebe auf ihre frühere Leistungsfähigkeit zu bringen.
Für die Be- und Entladung von schweren Schienen,
Holzstämmen, Kohlen und dergleichen, die in letzter Zeit
besondere Schwierigkeiten bereitete, soll neuerdings durch
Zuweisung von Strafgefangenen Abhilfe geschaffen werben.
Eine Mitwirkung der elektrischen Straßenbahnen hat
sich in Düsseldorf bisher als unmöglich herausgestellt, da
die Zahl der Motorwagen noch nicht einmal für die Personenbeförerung
genügt.
*) Die Verorbm gründet sich auf den 8 h0 des Gesetzes
bom 4. 6. 1861 in Veisdung t dem Reichsgesetz vom 55 —
1915. Der hier in Betracht kommende § 2 lautet:
„Jede männliche oder weibliche Person ist verpflichlet, bei
Aufforderung der zuständigen Vehörde 6v aint hiun Wohn—
sitzes oder einer Nachbargemeinde gegen den jeweils ortslblichen
Lohn eine ihren Kräften und Fählgkeiten entsprechende landoder
forst#virlschaftliche Arbeit soweit zu übernehmen, als es
ohne wesentliche Schädigung ihrer eigenen Verhöltnisse geschehen
kann.
Dieselbe Verpflichtung besteht zur Uebernahme folcher Arbeim—“i
SEntladung von Stsenbahnwagen und zur Bescheuntgung des
Wagenumlaufs etwa notwendie werben.