Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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Des ersten Veräußerers und der 
folgenden Erwerber 
Wohnort 
Name S " 
und Vorname Stand Hrnnube 
  
Anteil 
an 
dem 
Grund- 
stück 
8 
Ver- 
äußerungs- 
preis 
oder Wert 
4 *–Ö Pf. 
9 
Der Eigentumsübergang oder 
das Rechtsgeschäft ist 
  
  
steuerfrei frei steuerpflichtig 
auf Grund ver, in Höhe von 
des 8 (Aulagt a4 vt 
10 
Von der veran- 
lagten Steuer 
sind erlassen, 
niedergeschlagen 
oder erstattet 
(zurückge jahlt) 
1 Pi. 
11 
Der Zuwachs. 
steuerliste 
oder 
der Akten 
Jahrgang 
Nr. 
12 
Bemerkungen, 
inobesondere Tag des 
Eingangoe der Aneige, 
der Feststellungen nan) 
03 Abs. 2, 8 43 Abfae. 1 
der Auss. Best. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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