Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

249 
  
Nr. 23. 
Muster 13. 
(Ausführungsbestimmungen 
5#26 Abs. 4.) 
Zuwuchssteuer-Ginnahmebuch 
de 
.............................................................. m 
für das Rechnungsjahr 19 
Dieses Buch enthält. Blätter, mesche 
von einer mit dem Siegel des Cznlerzezchzeten 
belegten Sckhnur durchæogen sind. 
„den ten 19 (Name) 
(Dienststellung) 
Geführt von 
(Namhe .. . . . . . . . .. 
(Dienststellung) 
  
Anleitung zum Gebrauth. 
1. Die Einzahlungen werden bis zum Jahresschluß unter fortlaufender Nummer eingetragen. 
2. Das Buch wird monatlich abgeschlossen, aber fortlaufend bis zum Vierteljahrsschluß aufgerechnet. 
vier Vierteljahre werden am Jahresschlusse wiederholt und aufgerechnet. 
3. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit fortlaufenden 
Blattzahlen handelt. 
Die Summen der
	        
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