Nr. 27.
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Die
abzeichen:
1.
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Halbstiefel, zum Radfahren auch 10 cm hohe, schwarze Ledergamaschen.
Kurzer Säbel in Lederscheide mit weißmetallenem Bügel; schwarzlederne Unter-
schnallkoppel; geschlossene Säbelquaste aus Silberfaden und hellblauem Wollfaden
an weißwollenem Bande.
Schießwaffe (nach Anordnung und Wahl der Gemeindeverwaltung).
Schließzange (nach Anordnung der Gemeindeverwaltung).
Signalpfeife.
§ 2.
Berittene Schutzmänner.
die berittenen Schutzmänner gilt § 1 mit folgenden Anderungen:
Bei feierlichen Anlässen schwarzer Helmbusch.
. Waffenrock: entsprechend kürzer.
f. Mantel mit Reitschlitz.
Schwarze Reithose mit Wildlederbesatz; im kleinen Dienste schwarze Tuchhose
mit scharlachrotem Vorstoß und mit Stegen.
Zur Reithose Reitstiefel mit Anschnallsporen, zur langen Hose Halbstiefel
mit Stecksporen.
Langer gebogener Säbel in Metallscheide, Säbelkorb vernickelt; Säbelquaste an
rotjuchtenem Schlagriemen.
Kartusche und Band von schwarzem Leder mit weißem Beschläge.
. Reitzeug: Vorderzeug von schwarzem Leder, Unterlagedecke aus schwarzem Filz,
bei feierlichen Anlässen Uberlagedecke von dunkelblauem Tuch mit 3 cm breitem
weißen Tuchstreifen und mit dem Gemeindewappen oder der Mauerkrone aus
weißem Metall.
§ 3.
Rangabzeichen der Vorgesetzten.
Vorgesetzten innerhalb der gemeindlichen Schutzmannschaft tragen folgende Rang-
Die Wachtmeister tragen die Schulterklappen seitwärts und oben mit einer
17 mm breiten Silbertresse umnäht, dann den Säbel der berittenen Schutzmänner
mit dem Portepee der Gendarmeriewachtmeister, jedoch an einem Bande von weißer
und blauer Seide, berittene Wachtmeister an rotjuchtenem Bande.
Die Oberwachtmeister (in Städten mit mehr als 40000 Einwohnern) tragen
à. an der Dienstmütze den Besatzstreifen aus dunkelblauem Samt mit scharlach-
roten Vorstößen,
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