Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

Nr. 27. 
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— 
Die 
abzeichen: 
1. 
281 
Halbstiefel, zum Radfahren auch 10 cm hohe, schwarze Ledergamaschen. 
Kurzer Säbel in Lederscheide mit weißmetallenem Bügel; schwarzlederne Unter- 
schnallkoppel; geschlossene Säbelquaste aus Silberfaden und hellblauem Wollfaden 
an weißwollenem Bande. 
Schießwaffe (nach Anordnung und Wahl der Gemeindeverwaltung). 
Schließzange (nach Anordnung der Gemeindeverwaltung). 
Signalpfeife. 
§ 2. 
Berittene Schutzmänner. 
die berittenen Schutzmänner gilt § 1 mit folgenden Anderungen: 
Bei feierlichen Anlässen schwarzer Helmbusch. 
. Waffenrock: entsprechend kürzer. 
f. Mantel mit Reitschlitz. 
Schwarze Reithose mit Wildlederbesatz; im kleinen Dienste schwarze Tuchhose 
mit scharlachrotem Vorstoß und mit Stegen. 
Zur Reithose Reitstiefel mit Anschnallsporen, zur langen Hose Halbstiefel 
mit Stecksporen. 
Langer gebogener Säbel in Metallscheide, Säbelkorb vernickelt; Säbelquaste an 
rotjuchtenem Schlagriemen. 
Kartusche und Band von schwarzem Leder mit weißem Beschläge. 
. Reitzeug: Vorderzeug von schwarzem Leder, Unterlagedecke aus schwarzem Filz, 
bei feierlichen Anlässen Uberlagedecke von dunkelblauem Tuch mit 3 cm breitem 
weißen Tuchstreifen und mit dem Gemeindewappen oder der Mauerkrone aus 
weißem Metall. 
§ 3. 
Rangabzeichen der Vorgesetzten. 
Vorgesetzten innerhalb der gemeindlichen Schutzmannschaft tragen folgende Rang- 
Die Wachtmeister tragen die Schulterklappen seitwärts und oben mit einer 
17 mm breiten Silbertresse umnäht, dann den Säbel der berittenen Schutzmänner 
mit dem Portepee der Gendarmeriewachtmeister, jedoch an einem Bande von weißer 
und blauer Seide, berittene Wachtmeister an rotjuchtenem Bande. 
Die Oberwachtmeister (in Städten mit mehr als 40000 Einwohnern) tragen 
à. an der Dienstmütze den Besatzstreifen aus dunkelblauem Samt mit scharlach- 
roten Vorstößen, 
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