Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

  
  
  
  
  
  
Nr. 29. 311 
Festgesetzter 
Kap. 8Tit. Vortrag Betrag 
2 
II. Abschnitt. 
rei-- Einnahmen. 
1 Aktiorest der Kreisfonds früherer Jahre 419 3432 
Zuschüsse aus der Staatskasse. 
II A. Zuschüsse aus Zentralfonds für Erziehung und Bildung. 
1 Lateinschulen. 
1 Die auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhenden Fun- 
dationsbeiträge . . — — 
2 us der Kreisschuldotation 2 576|2 
— J 2 57682 
2 Gewerblich-technische Schulen. 
Staatszuschuß zum Aufwande für die K. Luitpold— Kreisoberrealschule 
in München . 43352—— 
Summe § 2 für fich 
3 Volksschulen. 
1Auf speziellen Rechtstiteln und Bewilligungen beruhende Fundations- 
beiträge . 16030266 
2NachAnfall zahlbare Bauausgaben . 1328 
3 Budgetmäßige Kreisschuldotation und zwar 
a) Seitherige budgetmäßige Kreisschuldotatin 76 018|10 
b) Neue Kreisschuldotation zur Unterstützung der mit Schullasten 
überbürdeten Gemeinden 86 500— 
4 Zuschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und 
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902 für Gemeinden 
mit weniger als 10 000 Einwohnern. 216 880,70 
5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und · 
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volks- 
schulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen 
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des 
Schulbedarfgesetzes (— Kap. 1II § 1 Tit. Ga der Kreisausgaben —) 615 328.74 
6 Zauschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesetzes vom # 
28. Juli 19002 150 000 — 
7 Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Volksschulen der I 
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern (Kap. III § 1 Tit. 3 der | 
Kreisausgaben) 952 330 — 
8 Bur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
  
  
  
vor dem Entstehen der gesellichen Kreisvereine auiesziert worden 
sind ... .... .. .. 
 
	        
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