Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

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rats für das realistische Schulwesen des Kreises Niederbayern an. Inwieweit die Stadt- 
gemeinde Passau zu den Kosten dieses Baues beizutragen hat, bleibt weiteren Verhandlungen 
zwischen Kreisgemeinde und Stadtgemeinde vorbehalten. 
2. Den Beschlüssen des Landrats über Irrenpflege erteilen Wir unter Anerkennung 
der von dem Landrate bezüglich des Ausbaues der Heil- und Pflegeanstalt Mainkofen 
bekundeten Opferwilligkeit Unsere Genehmigung, soweit dies nicht schon in Unserer 
Entschließung vom 27. Dezember 1910 geschehen ist; ferner bestimmen Wir, daß von den 
Verwaltungsbeamten an den Kreisirrenanstalten die Verwalter den Staatsbeamten der 
Rangklasse VIII, 2, die Kassiere den Staatsbeamten der Rangklasse IX, die Rechnungs- 
führer den Staatsbeamten der Rangklasse X, 1, die Sekretäre den Staatsbeamten der 
Rangklasse X, 2, die Verwaltungsassistenten den Staatsbeamten der Rangklasse XII und 
die Kanzleiassistenten den Staatsbeamten der Rangklasse XIII im Range gleichgestellt werden. 
3. Der Landrat hat bedauerlicher Weise die Beteiligung der Kreisgemeinde an der 
Aufbringung der Kosten für die Errichtung systematischer Hochwasserdämme im Unterlaufe 
der Isar abgelehnt. Wir verweisen bezüglich dieses Beschlusses auf die Entschließung 
Unseres Staatsministeriums des Innern vom 22. März l. J. und geben der Erwartung 
Ausdruck, daß der Landrat bei seinem nächsten Zusammentritte nach dem Vorbilde anderer 
Kreise die Durchführung solcher im Interesse der Kreisangehörigen dringend nötigen Schutz- 
bauten durch Bereitstellung der erforderlichen Mittel — unter Umständen, vorbehaltlich der 
gesetzlichen Ermächtigung, im Anlehenswege — ermöglichen wird. 
Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm für 
die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere Anerkennung 
aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 3. Mai 1911. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Graf v. Podewils. Dr. v. Wehner. Dr. v. Pfaff. Dr. v. Brettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat Kahr.
	        
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