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Festgesetzter
Kap. Tit. Vortrag Betrag
«42
III 6Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 .
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes . 57900—
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 25 67560
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus Staats-
und Kreisfonds .. 7 943 35
4) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 18 110—
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen:
6 a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars — —
6) aus Kreisfonds:
aa) an die Schulkassen nach den seitherigen Bewilligungen 12 208—
1 bb) Beiträge an die weiblichen Klosterschulen 10 227)|12
cc) zur Aufstellung von Chor= und Mesnerdienstsubstituten 1 600—
6 dd) zur Ermöglichung der Trennung der Mesnerdienste
1 von den Schuldiensten 500—
# 7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unterfühzung
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden 85 000—
7Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausbauten:
a) Realexigenzbeiträge . 1 720.—
I d)fürSchucpkeksc.. . 343 —
c) für Schulbücher und Schulgeld armer Kinder 11714
d) zum Unterhalte von Schulhäusern # 85 720 —
e) zu Schulhaus-Neubauten i
8 Nach Anfall zahlbare Bauausgaben 3534
9 Prüfungs= und Aufsichtskosten:
a) Entschädigung der Distriktsschulinspektoren:
a) für Vornahme der ordentlichen Schulprüfungen 12 000 —
6) für Vornahme der außerordentlichen Schulvisitationen 1715—
b) Für den I. Kreisschulinspektor:
aa) Gehalt 6300 —
bb) Tagegelder und Reisekosten 1 000—
c) Für den II. Kreisschulinspektor:
F aa)Gehalt.. . 5 800—
6 bb) Tagegelder und Reisekosten .. 1 000—
E d) Pension des Kreisschulinspektors Josef Fischer 4320 —
10 HPensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der geseblichen Kreisvereine
quiesziert worden sind .....