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Festgesetzter
Kap. 8Tit. Vortrag Betrag
4
1 34 Buschüsse an die Kreisfonds gemäß Art. 16 Abs. 2 Ziff. 2 und
Abs. 3 des Schulbedarfgesetzes vom 28. Juli 1902 für Gemeinden
mit weniger als 10 000 Einwohnen 274 059/90
5 Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000 und
mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an den Volksschulen
dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds zugeflossenen
Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß Art. 14 Abs. 1 des
Schulbedarfgesetzes — Kap. III § 1 Tit. 6a der Kreisausgaben — 317 480 84
6 Zuschuß nach Art. 16 Abs. 2 Ziff. 4 des Schulbedarfgesetzes vom
28. Juli 19002. 335 000—
7|/„Dienstalterszulagen für das Lehrpersonal an den Voikeschuien der
Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern, — sap. III 81 Tit. 3a
der Kreisausgaben — 1 157 503|35
8 — — — — — — — — — — — — — — — — — —
9 a) Zuschuß an die Kreispenstonsanstalt für dienstunfähige Lehrpersonen
147 007 70
b) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt bezogenen ç
Dienstalterszulagen 49 851,05
) Zur Unterstützung der älteren pensionierten Lehrpersonen und
zur Gewährung von Zuschüssen an die Pensions= und
Relikten-Unterstützungs-Zuschußkasse für das an gemeindlichen
Pensionseinrichtungen nicht teilnehmende Lehrpersonal 8 800 —
10 Unterstützungsbeiträge für die Hinterbliebenen der Volksschullehrer:
a) im allgemeinen. 152 36433
b) zur Unterstützung der älteren Lehrerrelikten und zur Gewährung
von Zuschüssen an die Pensions= und Relikten-Unterstützungs-·
Zuschußkasse für das an gemeindlichen Pensionseinrichtungen
nicht teilnehmende Lehrpersonal .. 7000—
I) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerwaisen 2 000.—
118 zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1 715|—
12 ur unterstützung dürftiger Kandidaten des Volkss chuldienstes nähren
der Ableistung ihrer gesetzlichen Militärdienstpflicht . 2500:
Summe§82554
Summe Kap. IA208 399 17
B. Zuschüsse aus Zentralfonds für Industrie und Kultur.
1 Auf Landeskultur und landwirtschaftliche Interessen 2572 —
C. Zuschüsse aus Zentralfonds für Wohltätigkeit.
1— — — — — — — — — — — — — — — — — — —-3
Budgetmäßige Entschädigung der pfälzischen Kreis- 1
s fonds für den Entgang eines Drittels der Polizeistraf—
gelder 8 571.—