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Festgesetzter
Kap. 8 Tit. Vortrag Betrag
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III 6Allgemeine Beiträge an die Schulkassen:
a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonale an
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetze . 75 525.75
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden 17 038 70
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der seitherigen Bewilligungen an das
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus
Staats- und Kreisfonds .. .. 754221
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen diefer Gemeinden 8 060/—
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 86734
6) aus der alten Kreisschuldotatio 4 733 40
7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs unterstützung
der mit Schullasten überbürdeten Gemeinden 95 000/—
1) Zur Bestreitung der Aushilfekosten für die zu den Fort-
1 bildungskursen am Gewerbelehrer-Institut einberufenen Lehrer
in Gemeinden mit Ortsstatuten 500—
7 Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausneubauten:
1 a) Realexigenzbeiträge:
aa) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 701/53
. bb) aus der Kreisschuldotation 3428
b) zum Unterhalte von Schulhäusern und zu Schulhausneubauten 45 000—
c) zur Gewährung von Zuschüssen an arme überbürdete Schul-
gemeinden behufs Anschaffung bezw. Nachschaffung von n Lehr-
mitteln .. 1 000—
8Nach Anfall zahlbare Bauausgaben. 465—
9 Prüfungs= und Ausfsichtskosten:
a) Tagegelder und Reisekosten der Distriktsschulinspektoren für
die Vornahme der ordentlichen und außerordentlichen Schul-
visitationen, dann für Formularpapiere . 11 000—
b) für die Kreisschulinspektoren:
a) für den I. Kreisschulinspektor:
Gehalt . 6 300—
Tagegelder und Reisekosten .. 1000——
, 6) für den II. Kreisschulinspektor:
Gehalt . 500833
Tagegelder und Reisekosten 1 000—
10ßPensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Volksschullehrer, die
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quies-
ziert waren:
aa) aus Zentralfonds 270—
1 bb) aus Kreisfonds — —