Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1911. (38)

  
glat 
  
rsetzund Verordnungs- 
für das 
FKönigreich Bayern. 
Nr. 4. 
München, den 14. Januar 1911. 
1 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 4. Januar 1911, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 13. Januar 1911 über die Einfuhr von Schlachtrindvieh,Schlachtschafen und 
Schlachtschweinen aus Osterreich-Ungarn. — Hofdienst-Nachricht. — Ordens-Verleihung. 
—. —.-—--"“"“8 
  
Nr. 7029a 10. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Der Pfälzischen Hypothekenbank in Ludwigshafen wurde die Genehmigung erteilt, 
innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende, auf den Inhaber 
lautende, in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 J eingeteilte Schuld- 
verschreibungen in den Verkehr zu bringen: 
Serie 61 4% iger, bis zum 1. Januar 1920 nicht rückzahlbarer Hypothekenpfandbriefe im 
Betrage von 10 Millionen Mark. 
München, den 4. Januar 1911. 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen.
	        
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